Ich schließe mich der Antwort meines Vorgängers an.
Den Versicherungsverlauf erhalten Versicherte, die das 43. Lebensjahr vollendet haben alle 6 Jahre. Nach einer ggf. unter Mitwirkung des Versicherten durchgeführten Kontenklärung werden anschließend Daten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, durch einen Feststellungsbescheid verbindlich anerkannt.
Sie können aber jederzeit einen Versicherungsverlauf telefonisch oder über das Internet bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.