Hallo SK,
für Zeiten eines Übergangsgeldbezuges werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden vom Leistungsträger (Rentenversicherung) alleine getragen. Sie haben demnach Pflichtbeiträge für diese Zeit in Ihrem Versicherungskonto. Die Formulierung „ohne Beitragstragung“ erscheint, da Sie selbst an der Beitragstragung nicht beteiligt waren.