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Versicherungszeiten

von Dietmar23.04.2010 | 11:00
1342 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe in 02/2002 meinen ersten Rentenbescheid bekommen mit Versicherungsverlauf VK 01 über 42 Monate Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung.Meine Ausbildung dauerte jedoch nur 36 Monate. Gemäss der Versicherungskarte wurden die letzten 9 Monate in einem Betrag erfasst ( also 3 Monate noch Lehrzeit und 6 Monate als Angestellter in einem Betrag ) . Auch in den nächsten Rentenbescheiden wegen Verlängerung der befristeten Renten wurden im Versicherungsverlauf diese 6 Monate immer wieder als Pflichtbeitrag berufliche Ausbildung ausgewiesen. Nach Jahre langem Rechtsstreit mit der DRV wurde mir im letzten Jahr die Rente auf Dauer zugesprochen und habe mit Rentenbescheid aus 11/2009 die Berechnung mit meinen persönlichen Entgeltpunkten erhalten. Jetzt in 03/2010 bekomme ich eine neue Berechnung meiner Rente mit weniger Entgeltpunkten und im Versicherungsverlauf werden diese 6 Monate nicht mehr als berufliche Ausbildung anerkannt ( mit Ergänzende Begründung dass infolge eines Übertragungsfehlers es zu einer Anweisung in unzutreffender Höhe gekommen ist und der Bescheid aus 11/09 hinsichtlich der Rentenhöhe mit Wirkung für die Zukunft nach § 45 SGB X zurückgenommen wird und sich auch auf § 45 Abs. 2 Sätze 1 oder 2 SGB X noch die Frist des § 45 Abs. 3 SGB X abgelaufen ist ) . Anmerkungen : In 08/2003 wurde auf mein Antrag auf Anerkennung von Beitrags-und Anrechnungszeiten für für Monate aus den Jahren 1971 und 1976 abgelehnt. Gleichzeitig heisst es in diesem Überprüfungsbescheid ... Bei erneuter Überprüfung unseres inzwischen bindend gewordenen Bescheides von 02/2002 konnten wir uns nicht davon überzeugen,dass die von Ihnen behaupteten Beitragszeiten zu Unrecht abgelehnt wurden.An der Sach- und Rechtslage hat sich nichts geändert. Dies bezieht sich doch auf die Zeiten von 1971 und 1976 - aber hätte man nicht hier auch schon die 6 Monate beruflische Ausbildung ablehnen müssen ? Erst jetzt in 03/10 teilt man mir mit das diese Zeit nicht anerkannt wird ,und meine Rente nun entsprechend weniger ist. Wer könnte mir dazu etwas schreiben - bitte möglichst ohne viele § und für mich verständlich ist - Danke schön.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.04.2010 | 14:08

Hallo Dietmar,

eine Einzelfallprüfung können wir in diesem Forum leider nicht vornehmen.

Wir empfehlen Ihnen die Vorsprache in einem unserer Beratungsstellen unter Vorlage der Unterlagen.

4 Antworten

Wolfgangam 23.04.2010 | 19:06
Hallo Dietmar, Tatsache ist, dass die berufliche Ausbildung ab 2005 ausschwitzend (ab 2009 über 36 Monate nicht mehr) nur noch im Umfang von 36 Monaten zu bewerten ist. Nachgewiesene berufliches Ausbildungen vor 2005 wurden auch für einen längeren Zeitraum (höher-) bewertet - das kann damit bei Ihnen kein Schaden sein ...auch wenn die wirkliche Ausbildungszeit kürzer war und die DRV das anders 'gesehen/erfasst' hatte. Folgebescheide zur EM-Rente stellen auf den ursprünglichen Versicherungsfall (Jahr) ab, die ursprünglich festgestellten Zeiten (auch wenn sie nicht stimmen sollten) - bis ...tja, bis dann eben jetzt ein kundiger Sachbearbeiter die 'Rechtswidrigkeit' der früheren Anerkennung erkannt hat und das nun formal aufheben (muss) ...was schon eigentlich Jahre früher erfolgt sein sollte. Trösten Sie sich damit, dass (hoffentlich) keine Rückforderung erfolgt, weil die DRV einfach die Tatsachen 'verpennt' hat. Gruß w.
-_-am 23.04.2010 | 20:14
Die Vorsprache in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen unter Vorlage der Unterlagen wird vermutlich das Problem nicht lösen. Aus den Ausführungen unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… können Sie ersehen, dass es sich bei § 45 SGB X um eine sehr komplexe Bestimmung handelt. Wichtig ist jedoch der fristwahrende Widerspruch, den Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle entgegen nehmen lassen können. Die Begründung können Sie später nachreichen. Wenn Sie in der Gewerkschaft, im Vdk www.vdk.de oder SoVD www.sovd.de sind, können Sie möglicherweise dort weitere Hilfe bekommen. Rentenberater oder Rechtsanwälte mit Zusatzbezeichnung Sozialrecht erheben erhebliche Gebühren.
Wolfgangam 23.04.2010 | 22:20
Hallo Dietmar, was soll der 'alte' Zustand bringen, wenn er eh fehlerhaft/rechtswidrig war ? - eben ! Die Frage ist dann nur, ab welchem Zeitpunkt er aufzuheben ist - und sich in einer Rentenminderung auswirkt ...die schon bei Erstbewilligung/Feststellllung der Zeiten hätte richtig sein müssen. Neutral gesehen: Wenn die Zeit der beruflichen Ausbildung tatsächlich nur die (meist üblichen) 36 Monate umfasste, warum wollen Sie da ein Mehrwert haben, der nicht da ist (und 'versehentlich' festgestellt wurde und nun einkassiert wird) ? Gruß w.
Dietmaram 23.04.2010 | 21:30
Hallo Wolfgang , vielen Dank für die Informationen. Besteht denn überhaupt eine Chance das die DRV auf Widerspruch die früheren Zeiten wieder anerkennt und in den `alten `Zustand zurückversetzen kann ? also die Zeit von 6 Monaten doch noch als berufliche Ausbildung bewilligt ? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine ? Für eine nochmalige Antwort oder Hinweis wäre ich dankbar . gr. Dietmar.
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