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Experten-Antwort

Versicherungszeiten Studium

von Kris18.03.2023 | 17:12
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5 Antworten

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Hallo, bei meiner Abfrage der Versicherungszeiten, wurden Versicherungslücken festgestellt (Zeiten des Studiums). Um diese zu schließen, habe ich anhand von Zeugnissen, Leistungsnachweisen und dem ausgefüllten Formblatt V0510 meine Studienzeiten nachgewiesen. Da ich neben dem Studium gearbeitet habe, um dieses zu finanzieren, werden jetzt meine Versicherungszeiten geprüft. Dazu habe ich ein Schreiben bekommen, in welchem ich 2 Tabellen ausfüllen soll: Tabelle 1: Zeitaufwand für die schulische Ausbildung bzw. Beschäftigung betrug: - Aufwand Schule (Std./Woche) - Aufwand Beschäftigung (Std./Woche) Tabelle 2: Die innerhalb der schulischen Ausbildung liegende Beschäftigung oder Tätigkeit wurde in den Schul- bzw. Semesterferien ausgeübt: - Aufwand Schule vorher (Std./Woche) - Aufwand Beschäftigung (Std./Woche) Worauf bezieht sich Aufwand Schule vorher? Darauf, dass ich vor den Semesterferien eine bestimmte Stundenanzahl für die schulische Ausbildung aufgewandt habe und diese jetzt auch in den Semesterferien als Grundlage für die Berechnung der Zeiten genommen wird? Das ist leider nicht sehr eindeutig formuliert. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kris,

W^lfgang hat Ihre Frage bereits zutreffen beantwortet.

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4 Antworten

W°lfgangam 18.03.2023 | 19:20
Hallo Kris, den 'Null-Aufwand' in den Semesterferien für die schulische Ausbildung zum Zeitvergleich Schule ./. Arbeit, können Sie ausblenden - so, als hätten Sie durchgehend studiert, also: täglich den Vorlesungen gelauscht /per Pedes Wegezeit zurückgelegt /und die sonst übliche Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause. Schul- und Semesterferien sind bei dieser Frage ohne Bedeutung, es geht nur um die vergleichenden Zeiteinsätze während der _regelmäßigen_ Schul-/Studienzeit, bezogen auf sie dann parallelen Pflichtbeitragszeiten/Arbeit. Gruß w.
xyzam 18.03.2023 | 21:09
Wichtig bleibt darzulegen, dass ihr Studium "Vollzeit" ablief, weit mehr als 20h pro Woche betrug. (Anwesenheit an der Uni, Bibliothek, Recherche, Vor- und Nachbereitungszeiten, Hausarbeiten schreiben, Wege zur und von der Uni...) Ihr paralleler Job sollte dagegen nur geringfügig an Stunden gewesen sein, damit ihr Studium als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann und der kleine Zuverdienst zusätzlich anerkannt wird. Möglicherweise, haben sie am Tag vollzeit studiert und am Wochenende gekellnert usw. Alles Gute
Kanalam 19.03.2023 | 09:13
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen werden die Studienzeiten für die Hochrechnung ausradiert, genau wie Hartz IV.
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