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Versicherungszeiten/Anrechnungszeiten

von EvPe20.09.2008 | 11:44
1167 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren Experten! In einem Schreiben der BA wurde mir mitgeteilt: " Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II rentenrechtlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt und an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und die Meldung alle drei Monate erneuern. Meine Frage: Haben diese Meldungen an den RV, bzw. die Anrechnungszeiten Auswirkungen auf die Höhe (EP) der Rente ? Was sind die " bestimmten Voraussetzungen, bzw. wie müssen oder werden Sie erfüllt ? Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe. M f G

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.09.2008 | 12:36

Arbeitslosigkeitszeiten ohne Bezüge sind Anrechnungszeiten. Diese werden nur angerechnet, wenn sie sich unmittelbar einer versicherungspflichtigen Zeit anschließen. Zur Rentenerhöhung tragen sie unmittelbar nicht bei. Lediglich zur Bewertung anderer Anrechnungszeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung tragen sie mittelbar bei. Und wenn sie anrechenbar sind, zählen sie auch zur großen Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten.

Moderatoren-Antwortam 20.09.2008 | 14:27

Für diese Tätigkeit gibt es keine Anrechnungszeiten.

Moderatoren-Antwortam 23.09.2008 | 08:19

Eine Meldung bei der AfA wäre das Einfachste. Einen Nachweis, wegen des Einkommens, kein AloGeld 2 zu bekommen ist schwieriger.

2 Antworten

Hariam 20.09.2008 | 13:39
Frage: Habe von 2003 bis 2005 eine GmbH gehabt, war Geschäftsführer und Krankenversichert. Gibt es eine Möglichkeit nachträglich Anrechnungszeiten zu erhalten?
Darlingam 22.09.2008 | 20:30
Laut § 58 SGB IV ist die Zeit einer Atbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nur dann Anrechnungszeit, wenn ... eine Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens/Vermögens nicht bezogen wurde. Frage: ist dazu ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (der dann abgelehnt würde) zu stellen oder genügt die 3-monatliche Meldung bei der Agentur für Arbeit?
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