Arbeitslosigkeitszeiten ohne Bezüge sind Anrechnungszeiten. Diese werden nur angerechnet, wenn sie sich unmittelbar einer versicherungspflichtigen Zeit anschließen. Zur Rentenerhöhung tragen sie unmittelbar nicht bei. Lediglich zur Bewertung anderer Anrechnungszeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung tragen sie mittelbar bei. Und wenn sie anrechenbar sind, zählen sie auch zur großen Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten.
Für diese Tätigkeit gibt es keine Anrechnungszeiten.
Eine Meldung bei der AfA wäre das Einfachste. Einen Nachweis, wegen des Einkommens, kein AloGeld 2 zu bekommen ist schwieriger.
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