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Versicherusngsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung

von Johann Reiter06.06.2008 | 12:11
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2 Antworten

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Seit 1. Januar 2006 besteht ein versicherungsfreies Dauerarbeitsverhältnis mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 350 Euro. Ab 1. Januar 2008 beträgt wegen Änderung der Arbeitszeit das monatliche Arbeitsentgelt 420 Euro. Aus steuerlichen Gründen wird die Arbeitszeit ab 1. Juli 2008 wieder reduziert und ein Arbeitsentgelt von monatlich 350 Euro gezahlt. Ist die Beschäftigung mit monatlich 350 Euro ab 1. Juli 2008 wieder versicherungsfrei oder besteht weiterhin Sozialversicherungspflicht? Wie kann ggf. die Sozialversicherungspflicht umgangen werden? Beendigung des Dauerarbeitsverhältnisses und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Johann Reiter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV) ab 1. Juli ist gemäß § 5 Abs. 2 SGB VI versicherungsfrei.

1 Antworten

Useram 06.06.2008 | 12:55
Falls das Arbeitsentgelt dann wieder auf lange Zeit unter 400 Euro reduziert wird, tritt wieder Versicherungsfreiheit ein.
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