Sofern das Verfahren über die Durchführung eines Versorgungsausgleiches sich über einen längeren Zeitraum hinzieht, weil z. B. noch Ermittlungen zu führen sind, kann dieses auf Antrag vom übrigen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Die Scheidung kann unabhängig von der Durchführung des Versorgungsausgleiches dann schon ausgesprochen werden.