Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

versorgungsanspruch

von Kicsi02.11.2007 | 14:44
2139 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

sehr geehrtes expertenteam, ist es richtig, das lt. scheidungsurteil 1980 ein versorgungsanspruch in 111,60 DM!!! aber im rentenbescheid die rentenminderung in euro abgezogen wird. anmerkung: das kann doch wohl nicht richtig sein

14 Antworten

Karl-Heinricham 02.11.2007 | 15:37
Warum denn nicht? Der im Urteil ausgewiesene Betrag wird doch auch in Euro umgerechnet..... Rechnen Sie die Anlage im Rentenbescheid, wo es um die Scheidung geht, mal genau durch. Sie werden sehen es stimmt am Ende.... ;-)
Kicsiam 02.11.2007 | 16:46
sehr geehrtes expertenteam, schuldigung, da habe ich mich wohl ein bißchen falsch ausgedrückt. lt. scheidungsurteil von 1980 ein versorgungsanspruch in 111,60 DM besteht.!! exfrau bekommt aber diesen betrag in 111,60 EURO, der wird sofort von der rente abgezogen. mir ist auch nicht bekannt, ob meine ex schon rentnerin ist. wie kann ich dieses in erfahrung bringen (keinerlei kontakt soll irgendwo in holland leben) mfg kicsi
william 02.11.2007 | 16:49
Wenn das so ist wie Sie es darstellen, wäre es falsch. Gibt es nur einen Versorgungsausgleich??
kicsiam 02.11.2007 | 16:58
ja vielen dank was muß ich nun unternehmen?
Karl-Heinricham 02.11.2007 | 16:59
Das ist nicht falsch. Der Betrag damals entspricht der übertragenen Rente zum Ende der Ehezeit. Seither sind über 25 Jahre vergangen. Dieser Betrag muß also an die Entwicklung der Renten angepaßt werden. Wie auch Ihre eigenen Anwartschaften. Die bleiben ja auch nicht stehen. Also wird er mit dem damals gültigen Rentenwert in Entgeltpunkte umgerechnet. Dadurch kann man jederzeit den aktuellen Wert dieser übertragenen Anwartschaften feststellen. Da der Rentenwert ja über die Jahre steigt (gekoppelt an die Lohnentwicklung) steigen auch die Anwartschaften. Über diesen Rentenwert werden ja auch die laufenden Renten angepaßt (oder wie in jüngerer Zeit auch mal nicht). Dass sich die Übertragung mittlerweile fast verdoppelt hat ist möglich, da es sich hier ja um einen relativ langen Zeitraum handelt, Außerdem können Sie daran sehen, dass die Rentenanpassungen in früheren Jahren noch viel höher waren als zB dieses Jahr mit 0,54%. Soweit die Erklärung warum der Wert gestiegen ist. Auch wenn ich mich wiederhole, Ihre eigene Rentenanwartschaft ist ja auch gestiegen. Zu Punkt 2. Sobald Sie in Rente gehen, wird die Übertragung fällig. Das liegt daran, dass die Anwartschaften von Ihnen und Ihrer Frau damals ausgeglichen wurden, und damit dieser Anteil nun zu ihrer Rentenanwartschaft gehört. Wann Ihre Frau in Rente geht, spielt keine Rolle! Kann Ihnen auch egal sein, denn der Abschlag gehört Ihnen seit über 25 Jahren nicht mehr. Falls Sie jetzt Argumente bringen wie: Dann spart ja die Rentenkasse an mir! - Vergessen Sie es. Umgedreht würde die Rentenkasse Ihrer Frau ja auch den Zuschlag zahlen, wenn Sie noch gar nicht in Rente sind. Oder die LVA müßte solange von Ihnen den Betrag direkt kassieren, bis Sie slebst in Rente. Aber so ist es ja nicht. Also vergessen Sie den Abschlag einfach, der gehört zum Rentenkonto Ihrer Frau.So ist das System nunmal, und ich finde es auch gerecht und logisch. Auch wenn Sie als Betroffener das vielleicht anders empfinden werden.
Karl-Heinricham 02.11.2007 | 17:18
Noch ein Nachtrag: Ich glaube der Wert stimmt. Wenn Sie 1980 geschieden wurden liegt das Ehezeitende entweder in 1980 (Rentenwert 27,39 DM) oder noch 1979 (Rentenwert 26,34 DM). Ihre ÜBertragung von 111,60 DM durch den Rentenwert ergibt bei Eheende 1979 4,2369 EP bzw bei 1980 4,0745 EP. Wenn Sie ab 01.07.2007 in Rente gegangen sind beträgt der Rentnwert derzeit 26,27 EUR (also fast verdoppelt). Die Entgeltpunkte der Anwartschaft mal dem Rentenwert von 26,27 EUR ergibt 111,30 EUR bzw. 107,04 EUR. Wenn Sie es selbst mit Ihren Werten nochmal genau durchrechnen bin ich mir sicher, Sie erhalten den Wert der im Bescheid steht. Die Rentnwerte finden Sie hier: http://www.flegel-g.de/rentenwert.html
Karl-Heinricham 02.11.2007 | 17:13
Warum der Betrag genau identisch ist, können Sie mit enem Widerspruch gegen den Bescheid am besten prüfen lassen. Ist die Frist vorbei einfach einen formlosen Überprüfungsantrag stellen und um Überprüfung des Abschlagsbetrages bitten
Omaam 02.11.2007 | 18:18
Und das stimmt so wirklich??
Susanne Reuleauxam 03.11.2007 | 13:34
Ich bekomme schon Rente seit 2 Jahren , etwa 340 Euro , arbeite weiter als Blockflötenlehrerin , habe noch etwas Rücklagen ,die monatlich geschröpft werden . Mein Mann ist Künstler , mit etwa 4oo Euro montl..Wann kann ich "Sozialhilfe" beantragen, Miete haben wir monatlich 409 Euro zu zahlen. Was kann ich machen ?
dirkam 03.11.2007 | 17:07
Suchen Sie sich im Internet einen "ALG2-Rechner" z.B."www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html" geben Ihre Daten ein, und wenn was rauskommt schnellstens beantragen! Sie haben 740 Euro einkommen. Bei 409 Euro Miete bleiben Ihnen somit 331 Euro. Da bei Ihrem Mann sicher noch Kosten , die abgesetzt werden müssten anfallen, eventuell Sonderbedarfe durch Ihre Krankheit bestehen etc. ist hier eine genaue Zahlenangabe nur zu ungenau. Aber so etwa 450 Euro Sozialgeld werden es schon sein,Monatlich!
!am 03.11.2007 | 18:41
Sie können sich einen einträglichern Arbeitsplatz besorgen!
dirkam 03.11.2007 | 18:46
Wen meinen Sie? Bei der Sozialgeldbeantragung wird die Rentenbezieherin keine Auflage zur Arbeitssuche erhalten. Beim Lebenspartner ist es schon möglich, (Künstler ??) dass die Arge auf Arbeitsaufnahme drängt. - wenn sich denn Arbeit findet!
Karl-Heinricham 04.11.2007 | 16:23
Wo sind Ihre Zweifel?
dirkam 05.11.2007 | 20:51
Anspruch aus Grundsicherung im Alter besteht noch nicht, da ein Mitglied der "Bedarfsgemeinschaft" noch keine Rente bezieht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026