Hallo Anvo,
da Ihre Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fällt, können wir diese nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte am besten an einen Anwalt für Scheidungsrecht.
Freundliche Grüße
Die Rentenversicherung ist kein Rechtsbeistand bei derartigen juristischen Sachverhalten. Aber eins ist sicher, solange Ihre Ehe besteht, heißt es mitgefangen, mitgehangen!
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