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Experten-Antwort

Versorgungsausgelich

von Udo17.01.2024 | 08:12
184 Ansichten
4 Antworten
Hallo, bin in 1996 nach 4 jähriger Ehe als Beamter von meiner Ex ( Angestellte) geschieden worden. Bin gerade in Reha, habe deshalb mein Scheidungsurteil nicht griffbereit, möchte aber Altersteilzeit beantragen und beschäftige mich jetzt eingehender mit dem Thema. Also, ich dachte damals, da wir keine Kinder hatten und meine Frau deutlich mehr verdient hat, dass ich irgendwann mal eine kleine "Zusatzrente" aus dem Versorgungsausgleich bekomme. Jetzt lese ich hier etwas von Hin und Hergeschiebe von Rentenpunkten, mind. 60 Wartemonate etc. Heißt dass im worst case, dass ich von meiner kleiner Pension etwas an sie abgeben muss, im Gegenzug aber keine Ansprüche habe, da ich nur 4 Jahre verheiratet war bzw. die Punkte umgerechnet keine 60 Monate ergeben ? Sorry, für das durcheinander, bin aber gerade etwas geschockt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2024 | 09:12

Hallo Udo,
beim Versorgungsausgleich werden - im Rahmen des Scheidungsverfahrens - Renten- und Versorgungsanwartschaften aufgeteilt, die während der Ehezeit erworben wurden. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Renten- oder Versorgungsansprüchen. Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die Rentenversicherung setzt die Entscheidung dann um.

Über die individuellen Ansprüche des Versorgungsausgleichs bzw. der Auswirkungen der ATZ informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

VAGam 17.01.2024 | 08:20
Sie sind tatsächlich etwas durcheinander, denn hier geht es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und nicht um Personen im Beamtenstatus. Im Übrigen haben Sie ein Scheidungsurteil in dem steht, ob, was und in welcher Form Sie etwas an Ihre geschiedene Frau abgeben müssen. Nach der Reha können Sie dort alles nachlesen und wenn Sie es nicht verstehen, Ihren Versorgungsträger um Erläuterung bitten.
Rentenschmam 17.01.2024 | 08:56
VAG schrieb

Sie sind tatsächlich etwas durcheinander, denn hier geht es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und nicht um Personen im Beamtenstatus. Im Übrigen haben Sie ein Scheidungsurteil in dem steht, ob, was und in welcher Form Sie etwas an Ihre geschiedene Frau abgeben müssen. Nach der Reha können Sie dort alles nachlesen und wenn Sie es nicht verstehen, Ihren Versorgungsträger um Erläuterung bitten.

Es geht sehr wohl um Fragen der RV. Der Beamte erhält für den Bonus eine Gutschrift auf einem Rentenversicherungskonto weil in der Beamtenversorgung der Ausgleich zu seinen Gunsten nicht vorgenommen wird. Mal angenommen, er hat außer dieser VA-Übertragung noch nie Beiträge in die RV eingezahlt dann stellt sich schon die Frage, ob er seine Gutschrift aus der gesetzlichen RV überhaupt geltend machen kann wenn die Umrechnung in Wartezeitmonate unter 60 KM bleibt. Leider bin ich da auch überfragt. Warten wir die Antwort der Experten ab. Mit besten Grüßen
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