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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich - einfach mal die Überprüfung beantragen?

von Michael31.08.2026 | 15:47
136 Ansichten
6 Antworten

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Die Ehe wurde 2000 geschieden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Seitdem besteht kein Kontakt mehr zu meiner Exfrau. Ich plane im September 2027 in Rente zu gehen. Woher erfahre ich vorher, ob meine Exfrau noch lebt oder soll ich auf Verdacht einen Antrag auf Überprüfung stellen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2026 | 04:57

Hallo Michael,

 

die Anpassung wegen Tod nach §37 VersAusglG, also das "Rückgängigmachen" der Auswirkungen des Versorgungsausgleichs kann dann beantragt werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person verstorben ist und noch keine 36 Monate oder mehr an Rente bezogen hat. 

 

Sofern der Rentenversicherungsträger vom Tod dieser Person erfährt wird grundsätzlich ein Informationsschreiben an Sie verschickt, so dass Sie die Möglichkeit haben den entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Wenn Sie einen konkreten Verdacht des Todes Ihrer Exfrau haben ist ein Antrag auf Anpassung wegen Tod möglich. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob dies tatsächlich so ist und ob die Anpassung möglich ist.

 

Sie haben auch die Möglichkeit z.B. das Einwohnermeldeamt zu kontaktieren. Ob Sie dort jedoch Auskünfte über den Tod erhalten kann ich Ihnen nicht garantieren.

 

Die Anpassung wegen Tod kann ohne das Einschalten von Anwalt oder Familiengericht mit dem Rentenversicherungsträger abgewickelt werden.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Kaum zu glauben.am 31.08.2026 | 16:07
Auf Verdacht einen Antrag stellen? Ideen gibt es, da kann man nur mit den Achseln zucken.🤪🤦‍♂️
Schadeam 31.08.2026 | 17:04
Das ist keine Rentenfrage. Bevor Sie aus Lust und Tollerei so einen Antrag stellen sollten Sie sie beim Familiengericht nach den Kosten und bei einem Anwalt nach Ihren Erfolgsaussichten erkundigen.
Miam 31.08.2026 | 18:03
Schonmal was vom Einwohnermeldeamt gehört?
Falsch!am 31.08.2026 | 18:10
Natürlich ist es eine Rentenfrage! Noch nie etwas von Anpassung aufgrund des Todes der ausgleichsberechtigten Person gehört?
am 31.08.2026 | 18:18
Weswegen? Es geht doch nur darum, ob die Holde überhaupt noch lebendig ist und noch nicht um eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches.
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