Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael,
die Anpassung wegen Tod nach §37 VersAusglG, also das "Rückgängigmachen" der Auswirkungen des Versorgungsausgleichs kann dann beantragt werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person verstorben ist und noch keine 36 Monate oder mehr an Rente bezogen hat.
Sofern der Rentenversicherungsträger vom Tod dieser Person erfährt wird grundsätzlich ein Informationsschreiben an Sie verschickt, so dass Sie die Möglichkeit haben den entsprechenden Antrag zu stellen.
Wenn Sie einen konkreten Verdacht des Todes Ihrer Exfrau haben ist ein Antrag auf Anpassung wegen Tod möglich. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob dies tatsächlich so ist und ob die Anpassung möglich ist.
Sie haben auch die Möglichkeit z.B. das Einwohnermeldeamt zu kontaktieren. Ob Sie dort jedoch Auskünfte über den Tod erhalten kann ich Ihnen nicht garantieren.
Die Anpassung wegen Tod kann ohne das Einschalten von Anwalt oder Familiengericht mit dem Rentenversicherungsträger abgewickelt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.