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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Gisela29.07.2016 | 12:26
1771 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag. Nach 35 Ehejahren wurde ich 2012 geschieden. Ein Versorgungsausgleich wurde gemacht. Mein Ex ist seit 2008 Rentner, EM100%. Jetzt habe ich erfahren, das er noch Anspruch auf eine Betriebsrente hat. Dies hat er beim Versorgungsausgleich wohl verschwiegen. Kann ich jetzt noch einen Antrag auf einen neuen Versorgungsausgleich stellen? Viele Grüße Gisela

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 01.08.2016 | 07:14

Hallo Gisela,

wie Sie bereits den Beiträgen von asdfg, KSC und W*lfgang (die anderen Beiträge bitte ignorieren) entnehmen konnten, besteht die Möglichkeit einer Überprüfung - ob dies sinnvoll ist, bzw. was dabei herauskommt, können wir hier im Forum jedoch nicht beurteilen. Sie werden hier eher eine individuelle Beratung (A+B-Stelle oder Rentenstelle der Gemeinde für die rentenrechtlichen Aspekte, Anwalt etc.) benötigen. Zuerst sollten Sie sich aber tatsächlich den Beschluss von 2012 und alle dazu gehörigen Unterlagen nochmal genau anschauen, ob hier tatsächlich die Betriebsrentenansprüche an keiner Stelle behandelt werden.

Experten-Antwortam 01.08.2016 | 07:14

Hallo Gisela,

wie Sie bereits den Beiträgen von asdfg, KSC und W*lfgang (die anderen Beiträge bitte ignorieren) entnehmen konnten, besteht die Möglichkeit einer Überprüfung - ob dies sinnvoll ist, bzw. was dabei herauskommt, können wir hier im Forum jedoch nicht beurteilen. Sie werden hier eher eine individuelle Beratung (A+B-Stelle oder Rentenstelle der Gemeinde für die rentenrechtlichen Aspekte, Anwalt etc.) benötigen. Zuerst sollten Sie sich aber tatsächlich den Beschluss von 2012 und alle dazu gehörigen Unterlagen nochmal genau anschauen, ob hier tatsächlich die Betriebsrentenansprüche an keiner Stelle behandelt werden.

11 Antworten

asdfgam 29.07.2016 | 12:57
Gisela schrieb

Danke für die Antworten.

Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.

Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.

Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.

Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.

Gruß

Gisela

hat er es verschwiegen oder nicht ? Schauen Sie sich das Urteil zum Versorgungsausgleiches an. Wenn da keine Anmerkung zur Betriebsrente geschrieben steht, dann hat er es "wohl" verschwiegen. Wenn die Betriebsrente aufgeführt wird, allerdings die dortigen Anwartschaften nicht ausgeglichen wurden (warum auch immer) oder extern Ihren eigenen Rentenversicherungskonto gutgeschrieben wurden, weil bei der Betriebsrente keine Interne Teilung möglich war, dann hat er es nicht verschwiegen. Daher schauen Sie sich erst nochmal das Urteil an, sodass Sie die Frage nach dem "wohl" erstmal klären. Sie können beim Fehlen der Betriebsrente einen Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen, sodass die Betriebsrente dann mit einbezogen wird. Allerdings ist hier natürlich Vorsicht geboten, denn das Ganze könnte auch nach hinten losgehen und Sie zahlen am Ende drauf, insbesondere wenn bei Ihnen (ebenfalls) neue Anwartschaften hinzugekommen sind (z.B. Mütterrente ab 2014, die im Jahr 2012 ja noch nicht berücksichtigt werden konnte). Das fließt dann natürlich auch mit.
Giselaam 29.07.2016 | 12:42
Hallo, männlich oder weiblich? Noch Restalkohol in dein Schädel? Wenn Du schon auf meine Frage antwortest, sollte man es nicht Hirnlos tun. Darauf fahre ich nicht ab. So, jetzt ab in die Heia. Gruß Gisela
KSCam 29.07.2016 | 13:21
Na, ich wüsste - wenn ich 35 Jahre mit jemandem verheiratet bin - ob es beim Arbeitgeber des Ehepartners eine Betriebsrente gibt. Da muss doch mal drüber geredet worden sein, oder nicht? Und Ihr Anwalt hätte da auch drauf kommen können..... Ja es kann sein, dass der EX das verschwiegen hat, aber dann waren Sie (und Ihr Anwalt) auch ziemlich blauäugig (s.o). Seis drum, beherzigen Sie den Tipp von asdfg.
Giselaam 29.07.2016 | 14:06
Danke für die Antworten. Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert. Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei. Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente. Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe. Gruß Gisela
asdfgam 29.07.2016 | 16:09
Gisela schrieb

Danke für die Antworten.

Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.

Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.

Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.

Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.

Gruß

Gisela

Naja, so pauschal ist das nicht immer zu betrachten. Richtig ist, dass nur Anwartschaften zur Betriebsrente herangezogen werden können, die auch in der Ehezeit erworben wurden - und davon die Hälfte. Wenn diese Hälfte beispielsweise nur geringfügig ist, KANN der Ausgleich dadurch auch per Beschluss ausgenommen werden (§ 18 VersAusglG). Und wenn Ihr Ex bereits "einen Punkt eingefordert" hat, brauchen Sie ja demnach auch keinen Antrag mehr zu stellen. Insofern wissen Sie ja, worauf beim neuen Beschluss zu achten ist.
Franz-Josefam 30.07.2016 | 18:55
Sie sollten Ihren Ex-Mann in Ruhe lassen. Immerhin haben Sie 35 Jahre lang Ihren Spass gehabt, während Ihr Gatte hart für Ihren Lebensunterhalt arbeiten musste. Das Jobcenter hat bestimmt interessante Job-Angebote für Sie!
W*lfgangam 30.07.2016 | 20:03
Hallo Gisela, da hier bereits neues Versorgungsausgleichsrecht gilt, wird es etwas komplizierter. Jeder der Beteiligten kann einzelne Anrechte neu regeln/ausgleichen lassen - insofern müssten Sie expliziert nur seine Betriebsrentenansprüchen ins 'Visier' nehmen. Doch, sollte das bereits beim damaligen VA geklärt worden sein ...ergibt sich aus dem Beschluss zum VA, was damals alles (nicht) geregelt worden ist. Eine Beratungsstelle kann hier nur eine erste Anlaufquelle sein, um das 'Gestern' aufzuschlüsseln und was möglicherweise noch auf Sie zukommt/fehlt. Gruß w.
Herz1952am 31.07.2016 | 09:57
Gabi Brückner schrieb

Ein dümmerer Spruch ist Ihnen nicht eingefallen? Herr Franz-Josef

Sie sollten Ihren Ex-Mann in Ruhe lassen. Immerhin haben Sie 35 Jahre lang Ihren Spass gehabt, während Ihr Gatte hart für Ihren Lebensunterhalt arbeiten musste. Das Jobcenter hat bestimmt interessante Job-Angebote für Sie!
Ein dümmerer Spruch ist Ihnen nicht eingefallen? Herr Franz-Josef
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