Hallo Gisela,
wie Sie bereits den Beiträgen von asdfg, KSC und W*lfgang (die anderen Beiträge bitte ignorieren) entnehmen konnten, besteht die Möglichkeit einer Überprüfung - ob dies sinnvoll ist, bzw. was dabei herauskommt, können wir hier im Forum jedoch nicht beurteilen. Sie werden hier eher eine individuelle Beratung (A+B-Stelle oder Rentenstelle der Gemeinde für die rentenrechtlichen Aspekte, Anwalt etc.) benötigen. Zuerst sollten Sie sich aber tatsächlich den Beschluss von 2012 und alle dazu gehörigen Unterlagen nochmal genau anschauen, ob hier tatsächlich die Betriebsrentenansprüche an keiner Stelle behandelt werden.
Hallo Gisela,
wie Sie bereits den Beiträgen von asdfg, KSC und W*lfgang (die anderen Beiträge bitte ignorieren) entnehmen konnten, besteht die Möglichkeit einer Überprüfung - ob dies sinnvoll ist, bzw. was dabei herauskommt, können wir hier im Forum jedoch nicht beurteilen. Sie werden hier eher eine individuelle Beratung (A+B-Stelle oder Rentenstelle der Gemeinde für die rentenrechtlichen Aspekte, Anwalt etc.) benötigen. Zuerst sollten Sie sich aber tatsächlich den Beschluss von 2012 und alle dazu gehörigen Unterlagen nochmal genau anschauen, ob hier tatsächlich die Betriebsrentenansprüche an keiner Stelle behandelt werden.
Danke für die Antworten.
Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.
Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.
Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.
Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.
Gruß
Gisela
Danke für die Antworten.
Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.
Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.
Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.
Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.
Gruß
Gisela
Danke für die Antworten.
Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.
Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.
Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.
Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.
Gruß
Gisela
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Da wir zwei gemeinsame Kinder haben, für die es je einen Punkt Nachschlag gegeben hat, hat sich mein Ex sofort gemeldet und einen Punkt eingefordert.
Mein Ex hat mir einiges verschwiegen, das mal nebenbei.
Was Anwartschaften angeht, so betrifft das doch nur die Ehezeit, bzw die Mütternrente.
Aber schön zu wissen, wenn es eine Betriebsrente gibt, das ich dann immer noch auf die Hälfte einen Anspruch habe.
Gruß
Gisela
Sie sollten Ihren Ex-Mann in Ruhe lassen.
Immerhin haben Sie 35 Jahre lang Ihren Spass gehabt, während Ihr Gatte hart für Ihren Lebensunterhalt arbeiten musste.
Das Jobcenter hat bestimmt interessante Job-Angebote für Sie!
Ein dümmerer Spruch ist Ihnen nicht eingefallen? Herr Franz-Josef
Arbeitsscheu?Sie sollten Ihren Ex-Mann in Ruhe lassen. Immerhin haben Sie 35 Jahre lang Ihren Spass gehabt, während Ihr Gatte hart für Ihren Lebensunterhalt arbeiten musste. Das Jobcenter hat bestimmt interessante Job-Angebote für Sie!Ein dümmerer Spruch ist Ihnen nicht eingefallen? Herr Franz-Josef
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