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Versorgungsausgleich

von Hopp, Antje27.11.2010 | 19:54
1563 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Ex-Mann, geb. 16.5.45, ist seit 05/2010 Rentner. Wir sind im Mai 2010 geschieden worden. Ich, geb. 7.3.59, bin z.Zt. ohne Beschäftigung und neu verheiratet. Durch den Wegfall des Rentnerprivilegs wurde seine Rente leider sofort gekürzt, obwohl ich erst vorauss. 2024 Rente beziehen werde. Kann er freiwillig Unterhalt zahlen, damit diese Kürzung rückgängig gemacht werden kann? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, diesen Härtefall zu umgehen?

3 Antworten

KSCam 28.11.2010 | 09:14
Und was hätte Ihr Ex davon, wenn er beispielsweise 150 Euro an Sie abdrücken muss und dann um 150 Euro mehr Rente hätte? Das wäre doch für ihn ein Nullsummenspiel und Sie hätten 150 Euro Gewinn - warum sollte er seiner EX, die wieder neu verheiratet ist so einen Bonus zukommenlassen (auf Kosten der DRV also der Beitragszahler)?
Feliam 29.11.2010 | 09:00
Das mit den Unterhaltszahlungen dürfte schwierig werden, wenn Sie wieder neu verheiratet sind.
zeldaam 27.11.2010 | 20:13
Hallo Frau Hopp, hier hilft evt. § 33 und 34 des VersAusG. Danach könnte die Kürzung der Rente maximal um der Betrag des Unterhalts ausgesetzt werden, sofern Ihr Ex- Mann ohne die Kürzung der Rente an Sie Unterhalt zahlen müsste. Mit "freiwilligen" Unterhalt würde das wohl eher nichts werden, Ihr Ex müsste Ihnen also zum Unterhalt verpflichtet werden. Wenn die Unterhaltsverpflichtung besteht, sollte Ihr Ex schnellstmöglich beim FAMILIENGERICHT einen Antrag auf Anpassung der Rente wegen Unterhalt stellen. Die Rentenversicherung führt dann nur die Entscheidung des Familiengerichtes aus. Die Anpassung, dass heißt im besten Falle Nichtkürzung der Rente wirkt nähmlich erst frühestens ab dem ersten des Antragsmonat. Mittwoch ist wieder der Erste...... Der obligatorische Link: http://bundesrecht.juris.de/versausglg/ MfG zelda
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