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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Frühling28.01.2016 | 05:47
1118 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen, eine Frage zu einem Versorgungsausgleich und Erwerbsminderungsrente. Person A ist während der Ehe Berufstätig und Person B bezieht eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ( während der Ehe nur 2 Jahre Berufstätig). Zurechnungszeit beträgt pro Monat 0,0525 Entgeltpunkte. Werden diese Entgeltpunkte voll oder nur teilweise angerechnet pro Monat auf den Versorgungsausgleich? Die Entgeltpunkte beinhalten Beiträge vor und währen der Ehe. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2016 | 09:58

Hallo Frühling,

lassen Sie sich scheiden, werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus Ihren gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben sie dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. Erhält ein Ehepartner eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist eine in der bezogenen Rente enthaltene Zurechnungszeit begrenzt auf das Ende der Ehezeit als Anrechnungszeit zu berücksichtigen und fließt daher bei der Bestimmung des Ehezeitanteils mit ein.

1 Antworten

=//=am 28.01.2016 | 09:33
Es werden ALLE während der Ehezeit vorhandenen Zeiten und Entgeltpunkte beim VA berücksichtigt, und zwar voll, nicht teilweise.
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