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...in 15 Jahren Ehezeit können keine 50 EP erworben werden. Nehmen Sie noch mal neu an, diesmal rechnerischen Verstand ;-) Gruß w.Hallo, während der Ehezeit von ca. 15 Jahren(...)Nehmen wir mal an Sie haben 50 EGP geteilt durch 2, ergibt 25 EGP. Ihr noch Ehemann bekommt von Ihnen 25 EGP mal 32,03 Euro.
Da haben Sie aber aufgepasst. Sie waren bestimmt auf der Volksschule! Die genauen EGP sind in diesem besonderen Fall nicht relevant. Einfach mal logisch denken.Nehmen wir mal an Sie haben 50 EGP geteilt durch 2, ergibt 25 EGP. Ihr noch Ehemann bekommt von Ihnen 25 EGP mal 32,03 Euro....in 15 Jahren Ehezeit können keine 50 EP erworben werden. Nehmen Sie noch mal neu an, diesmal rechnerischen Verstand ;-) Gruß w.
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