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Versorgungsausgleich

von Helga30.04.2015 | 18:05
1184 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, wie wird bei einem Versorgungsausgleich gerechnet, wenn er (Beamter) ihr (bei der Rentenversicherung) für die Ehezeit 1.200 Euro zahlen muss? Werden die vollen Euro in Entgeltpunkte umgerechnet? Gibt es eine Höchstgrenze der Übertragung? Danke für eine Information. Viele Grüße Helga

6 Antworten

W*lfgangam 30.04.2015 | 19:52
Hallo Helga, wenn der Betrag schon bekannt ist (aus einem früher bereits durchgeführten VA?), hat es doch schon eine Umrechnung in Entgeltpunkte (EP) und max. Begrenzung gegeben, die sich im Rentenkonto/Rentenauskunft/Anlage 6 wieder finden. Ist es tatsächlich ein 'alter' VA, sollte sich Frau in dem Betrag/EP nicht allzu sicher sein – eine Neuberechnung des VA könnte weniger ergeben. Grund: Versorgungshöchstsatz bei Beamten abgesenkt, eine länger gearbeitete Beamtenzeit kann den VA-Anteil senken, jetzt günstigere Betriebsrentenberechnungen + 'Mütterrente' bei Frau vermindern den auszugleichen Anteil in der Summe. In dieser Kombination kann ich Rentenversicherten auf der einen Seite nur empfehlen: Finger weg von einer Neuberechnung, und Verbeamteten: noch mal einen ganz tiefen Blick in Alt-/Neuberechnung zu werfen ...Ihre Beratungsstelle hilft da mit Prognosen weiter ;-) Und, beiden Parteien stehen zunächst Vorabauskünfte aus den eigenen (neuen) Anrechten zu, nach etwas 'Widerborstigkeit' auch aus den Systemen der anderen Partei. Da die Daten beiden zugehen, kann es für sie/ihn zum Bumerang werden. Gruß w.
Glimpnickelam 01.05.2015 | 12:11
Nachdem ja bekanntermaßen meistens die Frauen schuld sind, wenn die Ehe kaputt geht - weil gesagt wird, dass sie oft geldgierig und mit nix zufrieden sind - dürfen sie froh sein, wenn sie überhaupt was kriegen. Eigentlich sollte wieder das Verschuldensprinzip eingeführt werden, damit ihnen die Flausen ausgetrieben werden und sich sich nicht mehr auf Kosten des arbeitenden Mannes einen schönen Lenz machen!
Gigiam 01.05.2015 | 12:42
Hallo @Helga, grundsätzlich gibt es eine Höchstbegrenzung für zu übertragende/begründete Rentenanwartschaften. Dieser Betrag wird von der DRV bereits mit der Auskunft der eigenen Rentenanwartschften dem Familiengericht mitgeteilt. Das Familiengericht wird bei seiner Entscheidung diese Höchstgrenze sicher (hoffentlich) beachtet haben. Wenn Sie in der Auskunft an das Familiengericht - ein Exemplar davon haben Sie ja erhalten - nachsehen werden Sie den Höchsbetrag finden. Gigi
Bierwanstam 01.05.2015 | 13:04
ÄÄÄÄÄhhhhh, a so a Scheißdregg, Saudregg. I hob mei Oide an zum Deife ghaut, de schiache Henna de. Itz is mei Goid wida mei eigns und die oide ko se aufn Misthaufn hocka. Do gherts a hi! Und I hoi ma a stramms Madl, da wo I mein Spaß hob!
Helgaam 04.05.2015 | 19:24
Danke für die Informationen. Allerdings existiert gar keine Scheidung und somit auch kein Versorgungsausgleich. Wir diskutieren im Bekanntenkreis nur was wäre wenn, da viele Frauen eine sehr kleine Rente bekommen, da sie überwiegend sich um Familie und Kinder gekümmert haben. Wir haben schon herausgefunden, was sich beim Beamten "tut" - aber wie sieht das in der Rentenversicherung aus? Gibt es tatsächlich für z.B. 1.200 Euro "Punkte"? Würde mich über eine Antwort freuen. Helga
W*lfgangam 04.05.2015 | 19:56
Hallo Helga, na was erwarten Sie in der DRV ...Kuchenkrümel? ;-) Natürlich werden solche Werte in der DRV in (Entgelt)Punkte umgerechnet – aber nur, sofern das Beamtensystem keine interne Teilung zulässt. Ex-Mutti hätte andernfalls dann Ansprüche gegen den Beamten-Dienstherren. Da gibts keine Punkte, sondern nur Versorgungsansprüche - da müssen Sie sich aber ganz tief in diesen Bereich hinein hangeln, wann die aktiviert werden können ... http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/… lesen und auch die (abweichenden) länderrechtlichen Regelungen ;-) Gruß w. ...das nächste Kaffeekränzchen wird sicher zur abendfüllenden Versorgungsdiskussion - aber dann vorher keinen 'Schuss' ins Käffchen, sonst verheddern Sie sich in den §§ *g
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