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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Watteau12.05.2018 | 22:47
481 Ansichten
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Zu einem vom Normalfall abweichenden Sachverhalt bitte ich um einige Hinweise zur praktikablen Vorgehensweise. Paar - ohne Kinder - steht vor der Scheidung; Er, Deutscher um die Fünfzig, wohnhaft und angestellt berufstätig in D. Sie, Ende 40, ca. 10 Jahre in D berufstätig; ca. 20 Jahre in NL berufstätig. Sie bezieht seit etwa einem Jahr eine unbefristete Rente aus NL. Ehezeit etwa 25 Jahre, das Trennungsjahr läuft seit ein paar Wochen. Das grundsätzliche am Versorgungsausgleich - die Arbeitsdauer in D. ist mir schon bekannt. Jedoch wie rechnen sich die ausländischen Zeiten und insbesondere der Rentenbezug ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Watteau,

ausländische Anrechte sind zwar grundsätzlich beim Versorgungsausgleich vom Familiengericht zu berücksichtigen. Allerdings sind derartige Anrechte nicht ausgleichsreif, weil ausländische Versorgungsträger durch deutsche Gerichte nicht verpflichtet werden können, die ausgleichsberechtigte Person in ihr Versorgungssystem aufzunehmen oder das Anrecht extern bei einem anderen (deutschen) Versorgungsträger auszugleichen.

Allerdings findet ein Wertausgleich bei der Scheidung auch in Bezug auf die sonstigen Anrechte nicht statt, wenn ein Ehegatte nicht ausgleichsreife Anrechte bei einem ausländischen Versorgungsträger erworben hat und der Ausgleich für den anderen Ehegatten unbillig wäre. Die fehlende Ausgleichsreife kann insofern als Ausgleichssperre wirken, um unbillige Ergebnisse für den anderen Ehegatten zu vermeiden. Die Familiengerichte sind daher grundsätzlich verpflichtet, die Anrechte bei ausländischen Versorgungsträgern zu ermitteln. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Unbilligkeit vorliegt, trifft auch das Familiengericht.

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7 Antworten

Grokoam 13.05.2018 | 07:49
Egal
Watteauam 13.05.2018 | 08:35
Zu einem vom Normalfall abweichenden Sachverhalt bitte ich um einige Hinweise zur praktikablen Vorgehensweise. Paar - ohne Kinder - steht vor der Scheidung; Er, Deutscher um die Fünfzig, wohnhaft und angestellt berufstätig in D. Sie, Ende 40, ca. 10 Jahre in D berufstätig; ca. 20 Jahre in NL berufstätig. Sie bezieht seit etwa einem Jahr eine unbefristete Rente aus NL. Ehezeit etwa 25 Jahre, das Trennungsjahr läuft seit ein paar Wochen. Das grundsätzliche am Versorgungsausgleich - die Arbeitsdauer in D. ist mir schon bekannt. Jedoch wie rechnen sich die ausländischen Zeiten und insbesondere der Rentenbezug ?
Egal
VAGam 13.05.2018 | 08:44
Das ist eine Frage für Ihren Anwalt.
Wattam 13.05.2018 | 10:45
Was für Hinweise! Sind mir hier bei XYZ! Wo hast du mal wieder diesen Sachverhalt rausgekramt?
Watteauam 13.05.2018 | 11:30
Zu einem vom Normalfall abweichenden Sachverhalt bitte ich um einige Hinweise zur praktikablen Vorgehensweise. Paar - ohne Kinder - steht vor der Scheidung; Er, Deutscher um die Fünfzig, wohnhaft und angestellt berufstätig in D. Sie, Ende 40, ca. 10 Jahre in D berufstätig; ca. 20 Jahre in NL berufstätig. Sie bezieht seit etwa einem Jahr eine unbefristete Rente aus NL. Ehezeit etwa 25 Jahre, das Trennungsjahr läuft seit ein paar Wochen. Das grundsätzliche am Versorgungsausgleich - die Arbeitsdauer in D. ist mir schon bekannt. Jedoch wie rechnen sich die ausländischen Zeiten und insbesondere der Rentenbezug ?
Was für Hinweise! Sind mir hier bei XYZ! Wo hast du mal wieder diesen Sachverhalt rausgekramt?
Watt, ist der Begriff "..Hinweise.." zu schwierig? Der Sachverhalt ist real. Und von einer Frage in einem Fachforum erwartet man eine Antwort von einem (farbig rot) geposteten Experten und nicht von "Möchtegern Fachleuten" . Der hier kurz dargestellte Fall ist mit Sicherheit kein Einzelfall. Ich erwarte ja keine erschöpfende Antwort sondern den ein- oder anderen Hinweis aus ähnlich gelagerten Sachverhalten, die ausgewiesene Fachleuten schon auf den Tisch hatten. Watt, zum Verstehen für Sie, bitte mehrmals langsam lesen: Die Beschaffung ausländischer Anrechte sind schwierig, das eine Land stellt einen Versicherungsverlauf zur Verfügung, ein anderes Land nicht. Eine deutsche Institution wie z.B. ein Gericht oder eine Behörde darf nicht ausländische Rechte zerstückeln. Jetzt das Fazit für "Watt", bleibt jetzt der deutsche Versorgungsausgleich unbearbeitet oder wie könnte er durchgeführt werden?
Jonnyam 13.05.2018 | 11:51
Na, dann schauen Sie doch einmal hier nach http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=VERSA… 19 Fehlende Ausgleichsreife 5 1068 Und ansonsten an den niederländischen Rentenversicherungsträger wenden.
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