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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von rose07.02.2014 | 10:19
925 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zu dem Versorgungsausgleich bei Scheidung. Da ich nun in absehbarer Zeit in Rente gehen werde habe ich mir meinen Rentenverlauf nochmals näher angesehen. Ich stelle nun fest, dass bei der Scheidung (1991) offensichtlich Fehler im Vorsorgungsausgleich gemacht wurden. Mir ist dis leider nicht früher durch Unkenntnis aufgefallen. Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen muß um den damalig erstellten Rentenausgleich bei der Scheidung (der Rentenausgleich wurde da abgekoppelt) korrigiert zu bekommen. Die Rentenversicherung rechnet ja meinen Rentenanspruch nach dem stattgefundenen Versorgungsausgleich aus. Daher ist dies wohl nicht die Stelle, die solche Änderungen vornehmen kann. An wen muß ich mich wenden und wie gehe ich denn nun vor? Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diesbezüglich sollten Sie sich an das Familiengereicht wenden, welches den Versorgungsausgleich festgelegt hat.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sozialröchler?am 08.02.2014 | 05:28
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bzw. die Sachbearbeitung bei Ihrem Rentenversicherungsträger kann Sie zumindest hinsichtlich der Richtigkeit der Ausführung des Urteils oder Beschlusses zum Versorgungsausgleich beraten. Ansonsten wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt (Familienrecht).
roseam 08.02.2014 | 22:37
Ich bedanke mich für die rasche Antworten. Ich habe noch eine Frage zur Anrechung von Kindern bei der Rente. Zwei meiner Kinder sind im Ausland geboren (wir haben dort gewohnt) und einige Jahre in GB aufgewachsen. Müßen diese beiden Kinder bei meiner Rente berücksichtigt werden? Immerhin gäbe es ja neuerdings auch noch mehr Rentenpunkte für Kinder.
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