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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von F. Burkhardt08.03.2018 | 10:37
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5 Antworten

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Mein Mann und ich leben in Scheidung. Mein Mann ist in keiner Rentenversicherung, da er sich als Vorstand selbst versichern muss. Ich hingegen arbeite im öffentlichen Dienst und habe eine gewissen Anzahl an Rentenpunkte in 25 Berufsjahren erwirtschaftet. Muss ein Versorgungsausgleich, obwohl mein Mann sich selbst und damit wahrscheinlich viel besser abgesichert hat, meinerseits erfolgen und wie hoch ist in der Regel die Anzahl der abzugebenen Rentenpunkte in 20 Jahren. Kann ich irgendwo denen Versorgungsausgleich berechnen? Wo erhalte ich eine Renteninformation für meinen aktuellen Stand? Unsere Ehe hatte 13 Jahre bestand. Vielen Dank F.Burkhardt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich (soweit vor dem Familiengericht keine andere Vereinbarung/Entscheidung getroffen wird) wird die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs an den Ehepartner übertragen. Dieser Grundsatz gilt auch für betriebliche und private Rentenansprüche, weshalb im Rahmen eines Versorgungsausgleichs durchaus Rentenansprüche Ihres Mannes auf Sie übertragen werden können; also auch dann, wenn dieser während der Ehezeit keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat.

Eine Renteninformation können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. In dieser werden allerdings die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche nicht gesondert ausgewiesen. Wenn Sie vorab eine Schätzung des Betrags erhalten möchten, den Sie voraussichtlich an Ihren Mann abgeben müssen, ist die Vereinbarung eines Beratungstermins bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.

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4 Antworten

D. Burgzollam 08.03.2018 | 11:45
Hallo, ein Versorgungsausgleich findet immer statt. Ihr noch Ehemann sollte doch im Vorstand genug verdient haben. Also sprechen sie mit ihm über einen eventuellen Finanzausgleich ( vielleicht 699.778,66 Euro). Grüße
Fastrentneram 08.03.2018 | 12:22
Sie können auch schriftlich eine Versorgungsauskunft aus Ihrem Versicherungskonto unter Angabe einer fiktiven Ehezeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Dann wissen Sie schon mal, was Sie an Ihren Ehegatten bei einer Scheidung abzugeben haben. Was Sie von Ihrem Mann letztendlich bekommen, darüber entscheidet das Familiengericht.
Vorstandam 08.03.2018 | 12:27
Es werden alle Ansprüche geteilt, nicht nur das bei der DRV. Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen. Vermutlich erhalten Sie wesentlich mehr als Sie abgeben.
W*lfgangam 08.03.2018 | 19:37
Hallo F.Burkhardt, der Hinweis von Fastrentner ist zielführend! ...schriftlich und im Speziellen den Ehezeitraum/potenzielles Ehezeitende/Einreichung der Scheidung ...hmm, aber wenn die Scheidung doch schon läuft, sind die Berechnungen zum Versorgungsausgleich doch schon angelaufen - oder? Oder werden demnächst vom Amtsgericht über den üblichen Abfragebogen zu bestehenden Versorgungsansprüchen aller Art in die Wege geleitet. Nebenbei, bei 13 Ehejahren und z. B. Durchschnittsverdiensten Ihrerseits (aktuell 37873 EUR jährlich) müssen Sie rd. 200 EUR aus Ihrer Rente abgeben, die VBL wird vielleicht um 70 EUR verringert Warten Sie erst mal die Berechnungen aller Versorgungsansprüche ab - Sie erhalten auch die des Noch-Ehemannes, was er an Sie abgeben müsste. Dann ist immer noch Zeit, andere Lösungen über die ermittelten Kapitalwerte zu finden und den Versorgungsausgleich unabhängig von den in diesen 13 Jahren beiderseits erarbeiteten Altersversorgungen zu regeln ...Ihr Anwalt sollte Sie darüber aufklären können. Gruß w.
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