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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von CB15.03.2023 | 11:56
101 Ansichten
2 Antworten

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Ich selber bin Jahrgang 1960, werde also ab Juni 2026 Rente beziehen, meine Lebenspartnerin ist Jahrgang 1969, wird also erheblich später Rente beziehen. Wir haben unsere Partnerschaft letztes Jahr aufheben lassen. Der Versorgungsausgleich hat ergeben, dass sie erheblich mehr Punkte an mich abtreten muss als ich an sie. Bekomme ich die Rentenpunkte aus diesem Versorgungsausgleich, sobald ich in Rente gehe? Oder erst dann, wenn sie in Rente geht? Danke im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CB,

sobald ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, wirken sich die übertragenen Entgeltpunkte direkt bei Ihnen aus.

Dies ist aus der jährlichen Renteninformatin ersichtlich, da hier die Rentenhöhe inklusive Versorgungsausgleich errechnet wird.

Somit wird Ihre Rente ab Rentenbeginn mit dem Anteil aus dem Versorgungsausgleich gezahlt.

Dies erfolgt unabhängig davon, ob und wann die Ex-Partnerin selbst in Rente geht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

VAGam 15.03.2023 | 14:38
Die zusätzlichen EGPT werden Ihnen nach Rechtskraft zugeordnet. Die Erhöhung Ihrer Rentenansprüche können Sie dann Ihrer nächsten Rentenauskunft entnehmen. Sie profitieren von dieser Erhöhung sobald Sie eine Rente beziehen, unabhängig davon, wann der Expartner seine Rente bezieht. Sehr verwunderlich, dass Ihr Anwalt Ihnen dies nicht erklären konnte.
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