Hallo CB,
sobald ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, wirken sich die übertragenen Entgeltpunkte direkt bei Ihnen aus.
Dies ist aus der jährlichen Renteninformatin ersichtlich, da hier die Rentenhöhe inklusive Versorgungsausgleich errechnet wird.
Somit wird Ihre Rente ab Rentenbeginn mit dem Anteil aus dem Versorgungsausgleich gezahlt.
Dies erfolgt unabhängig davon, ob und wann die Ex-Partnerin selbst in Rente geht.