Hallo Brigitte,
es kommt darauf an, wann der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und wie es im Gerichtsurteil geregelt wurde.
Seit 2009 wird jedes einzelne Versorgungsanrecht für sich behandelt (und geteilt).
Während früher einem der Ehegatten Teile der Renten- und Versorgungsansprüche des anderen nach einer Gesamtberechnung übertragen wurden, würden jetzt zum Beispiel die während der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüche aus dem Beamtenverhältnis Ihres Ehemannes geteilt und im Gegenzug Ihre Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dabei werden die Ansprüche nicht mehr unbedingt (z. B. vom Dienstherrn des einen Ehegatten auf den Rentenversicherer des anderen Ehegatten) übertragen, sondern unter Umständen wird für den ausgleichsberechtigten Gatten ein Konto bei dem Dienstherrn des ausgleichspflichtigen eingerichtet.
Wie das in Ihrem Fall geregelt wurde, können Sie dem Gerichtsurteil und ggf. einer Rentenauskunft Ihres Rentenversicherungsträgers entnehmen. In der Rentenauskunft können Sie sehen ob und in welchem Umfang Rentenanwartschaften auf Ihr Rentenkonto übertragen wurden.
Wenn Sie in Rente gehen und daneben einen Anspruch aus der Beamtenversorgung Ihres Mannes haben sollten, wird diese Versorgung nicht auf Ihre Rente angerechnet.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo. Du schreibst Du bekommst einen Teil der Beamtenpension.
Bei Euch ist wohl Interne Teilung gemacht worden. Ist meißt beim Bund. Dann hast Du ein Anrecht beim Versorgungsträger Deines Ex und bekommst dann von dort Deinen Anteil.
Beträge aus Versorgungsausgleich werden nicht auf den Höchstsatz bei der Versorgung angerechnet.
...
Wenn Sie in Rente gehen und daneben einen Anspruch aus der Beamtenversorgung Ihres Mannes haben sollten, wird diese Versorgung nicht auf Ihre Rente angerechnet.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die Informationen. Es ist ein neues Urteil und es gab eine interne Teilung. Ich habe das jetzt so verstanden, dass die "Pension", die ich jetzt erhalten werde, NICHT auf meine eigene Rente von der Rentenversicherung angerechnet wird. Gilt das auch bei einer vorgezogenen Rente (hier gibt es doch immer Hinzuverdienstgrenzen? Können Sie mir noch die §en nennen?
Herzlichen Dank
Brigitte
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.