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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Brigitte25.11.2019 | 17:15
137 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich erhalte lt. Gerichtsurteil einen Teil der Beamtenpension meines Ex. Selbst werde ich eine Rente aus der Rentenversicherung erhalten. Werden diese Renten irgendwie gegenseitig angerechnet? Also im Ergebnis etwas abgezogen? (Ich habe vor, mit 63 + in Rente zu gehen). Brigitte

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2019 | 10:08

Hallo Brigitte,

es kommt darauf an, wann der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und wie es im Gerichtsurteil geregelt wurde.

Seit 2009 wird jedes einzelne Versorgungsanrecht für sich behandelt (und geteilt).

Während früher einem der Ehegatten Teile der Renten- und Versorgungsansprüche des anderen nach einer Gesamtberechnung übertragen wurden, würden jetzt zum Beispiel die während der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüche aus dem Beamtenverhältnis Ihres Ehemannes geteilt und im Gegenzug Ihre Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dabei werden die Ansprüche nicht mehr unbedingt (z. B. vom Dienstherrn des einen Ehegatten auf den Rentenversicherer des anderen Ehegatten) übertragen, sondern unter Umständen wird für den ausgleichsberechtigten Gatten ein Konto bei dem Dienstherrn des ausgleichspflichtigen eingerichtet.

Wie das in Ihrem Fall geregelt wurde, können Sie dem Gerichtsurteil und ggf. einer Rentenauskunft Ihres Rentenversicherungsträgers entnehmen. In der Rentenauskunft können Sie sehen ob und in welchem Umfang Rentenanwartschaften auf Ihr Rentenkonto übertragen wurden.

Wenn Sie in Rente gehen und daneben einen Anspruch aus der Beamtenversorgung Ihres Mannes haben sollten, wird diese Versorgung nicht auf Ihre Rente angerechnet.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W°lfgangam 25.11.2019 | 20:35
Hallo Brigitte, der von Ex stammende Rentenanteil (auch wenn es aus seiner Pension stammt), ist bereits Bestandteil Ihrer eigenen Rente - da wird nichts abgezogen/gegengerechnet, ist in Ihrer letzten Renteninformation oder Rentenauskunft bereits in den dargestellten Rentenbeträgen enthalten. So der Versorgungsausgleich offensichtlich bereits nach dem 'alten' Versorgungsausgleichsrecht vor 2009 durchgeführt worden ist ...damals gab's noch ein 'Urteil', seitdem heißt es 'Beschluss'. Natürlich kann jeder (Sie/der EX) eine Neuberechnung - unter Berücksichtigung der _aktuellen_ Teilungsgrundsätze vornehmen lassen. Kann ein Vorteil oder Nachteil sein <- darüber erhalte Sie erste Informationen in Ihrer örtlichen Beratungsstelle. Gefühlt, in dieser vermuteten Kombination, lassen Sie die Finger davon/keine Neuberechnung. Macht das der EX, könnten insgesamt 'Verluste' auf Sie zukommen/wogegen Sie das so akzeptieren müssten = gerechte Teilung nach heutigen Anwartschaften/gesetzlichen Teilungsmodalitäten eben ... Die Krux liegt schon mal im sehr Speziellen wenn 'alte' Versorgungsausgleiche neu aufzudröseln sind. Da brauchen Sie einen sehr sehr wissenden Fachanwalt, wenn die ersten Bewertungen der DRV nicht abschließend das einfache Gesamtpaket einschätzen können. Gruß w.
Meine Meinungam 25.11.2019 | 22:59
Hallo. Du schreibst Du bekommst einen Teil der Beamtenpension. Bei Euch ist wohl Interne Teilung gemacht worden. Ist meißt beim Bund. Dann hast Du ein Anrecht beim Versorgungsträger Deines Ex und bekommst dann von dort Deinen Anteil. Beträge aus Versorgungsausgleich werden nicht auf den Höchstsatz bei der Versorgung angerechnet.
Brigitteam 26.11.2019 | 10:22
... Wenn Sie in Rente gehen und daneben einen Anspruch aus der Beamtenversorgung Ihres Mannes haben sollten, wird diese Versorgung nicht auf Ihre Rente angerechnet. Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Vielen Dank für die Informationen. Es ist ein neues Urteil und es gab eine interne Teilung. Ich habe das jetzt so verstanden, dass die "Pension", die ich jetzt erhalten werde, NICHT auf meine eigene Rente von der Rentenversicherung angerechnet wird. Gilt das auch bei einer vorgezogenen Rente (hier gibt es doch immer Hinzuverdienstgrenzen? Können Sie mir noch die §en nennen? Herzlichen Dank Brigitte
Brigitteam 26.11.2019 | 10:25
Meine Meinung schrieb

Hallo. Du schreibst Du bekommst einen Teil der Beamtenpension.

Bei Euch ist wohl Interne Teilung gemacht worden. Ist meißt beim Bund. Dann hast Du ein Anrecht beim Versorgungsträger Deines Ex und bekommst dann von dort Deinen Anteil.

Beträge aus Versorgungsausgleich werden nicht auf den Höchstsatz bei der Versorgung angerechnet.

Hallo, ja, es ist eine interne Teilung und ich erhalten einen Teil der Beamtenpension meines Ex. Wird "meine Beamtenpension" nicht gekürzt, obwohl ich noch eigene Rente erhalten werde? Wo steht das? Vielen Dank. Brigitte
Meine Meinungam 26.11.2019 | 13:35
Hallo. Ich denke im BeamtVG §55.1.4 steht das Anrechte aus Versorgungsausgleich bei der Berechnung auf den Höchstsatz nicht angerechnet werden. Da Du ja nur Anrechte aus Versorgungsausgleich hast kann man da auch nichts kürzen. Kannst ja auch mal schauen im BVersTG und VersAusglG
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