Ihr bisheriger Ehevertrag behält auch weiterhin seine Gültigkeit. Voraussetzung ist auch weiterhin, dass ein gerechter Ausgleich zwischen den Ehepartnern vereinbart ist.
Darüber hinaus werden zukünftig Vereinbarungen über den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrages auch dann wirksam, wenn die Ehegatten innerhalb eines Jahres die Scheidung einreichen. Bisher wurde in einem solchen Fall der Ehevertrag unwirksam.