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Versorgungsausgleich

von redans15.01.2011 | 12:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten,bitte um Hilfe über Wichtige Anfragen: 1. Meiner geschiedenen kenianischen Ehefrau wurden bei unserer Scheidung in 2005 nach 4 Ehejahren plus 1 Trennungsjahr „aus altersgründen“ ein Versorgungsausgleichs-Anspruch auf ca. 80,- Euro zugesprochen. 2. Sie hat aber in der Bundesrepublik vorher nie Rentenbeiträge eingezahlt Erst in 2004 kamen Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung und Pflichtbeitragszeiten der ARGE zur Anrechnung 3. Es wurden ihr sogar noch Schwangerschaft/Mutterschutz –Zeiten von 1983 in Kenia aus erster Ehe angerechnet. 4. Ich selbst bin seit einem Jahr in Vollrente und es wird mir bereits der Versorgungsausgleich abgezogen, obwohl die Ex-Frau noch viele Jahre bis zur Rente hat. Fragen: ..was bedeutet : „aus altersgründen“ ? Und wieso werden Null Einzahlungen als fiktive Zahlungen berechnet ? Und wieso werden fremde Kinder angerechnet ? Was passiert mit meinem Geldsofortabzug vom VAG ? Wer kann darauf Antwort geben , wer ist da der richtigeAnsprechpartner , wo kann man Einspruch einlegen und/oder wo kann man Begründungen nachlesen? Ich bin für jede Information dankbar Viel Erfolg und beste Grüsse

4 Antworten

Tjaam 15.01.2011 | 13:38
Urlaubsmitbringsel auf Dauer dann doch teurer als gedacht. :-))
W*lfgangam 15.01.2011 | 16:09
Hallo redans, zu viele Fragen und zu viele Themen. Schauen Sie sich zunächst mal das Merkblatt zum Versorgungsausgleich an: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Kurzum: alles richtig so. ...obwohl ich ja sonst nicht immer so knapp bei Worten bin. Aber die Richtigkeit jeder einzelnen Hinterfragung 'verständlich' in Tipptext zu bringen - ohnöö, heute ist Samstag/Badetag und ich bin gleich dran ;-) Gruß w.
KSCam 15.01.2011 | 16:08
Bei der Komplexität Ihrer Fragen wäre es sicher sinnvoll sich die Zeit zu nehmen und sich alles bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der DRV erläutern zu lassen. Warum Sie das nicht längst getan haben, kann ich nicht beurteilen - aber besser später als nie. -:) Wieso ist alles so wie es ist? Einfach deshalb, weil es so in den Gesetzen unseres Landes steht: z.B. dass für geringfügige Beschäftigungen Pauschalbeiträge gezahlt werden, dass die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt Anrechnungszeiten sein können, dass bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich ansteht und die in der Ehe erworbenen Ansprüche geteilt werden, dass sich das auswirkt, sobald einer in Rente geht, auch wenn der andere noch nicht in Rente ist. Das ist letztlich die Konsequenz die sich ergibt wenn eine Ehe scheitert......
-_-am 16.01.2011 | 00:25
Um Ihre Fragen beantworten zu können müsste man die Entscheidung über den Versorgungsausgleich kennen. Nehmen Sie diese am Besten und lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren. Alternative: Rufen Sie die Sachbearbeitung an. In Ihrer Rentenakte liegt die Entscheidung vor. Man kann Ihnen Ihre Fragen dort vermutlich beantworten. Was bedeutet: "aus Altersgründen"? Das muss vermutlich im Urteil oder Beschluss stehen. Ohne nähere Angaben kann man dazu keine Auskünfte geben. Wieso werden Null-Einzahlungen als fiktive Zahlungen berechnet? Das muss vermutlich im Urteil oder Beschluss stehen. Ohne nähere Angaben kann man dazu keine Auskünfte geben. Wieso werden fremde Kinder angerechnet? Was verstehen Sie unter "fremde Kinder"? Ohne nähere Angaben kann man dazu keine Auskünfte geben. Was passiert mit meinem Geldsofortabzug vom VAG ? Die Minderung Ihrer Rente um den Versorgungsausgleich wird sofort vorgenommen, wenn bei Leistungsbeginn die Rechtskraft des Scheidungsurteils bereits eingetreten war. Ansonsten haben Sie einen Bescheid über die Minderung erhalten. Mit dem Rentenbezug Ihrer geschiedenen Ehefrau steht der Beginn der Minderung nicht im Zusammenhang. Wäre Ihre geschiedene Ehefrau zuerst in Rente gegangen, hätte sie die Erhöhung ebenfalls sofort bekommen, obwohl man Ihnen noch nichts abgezogen hätte.
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