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Versorgungsausgleich

von Questa13.06.2010 | 17:32
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2 Antworten

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Bei uns wurde aufgrund der Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, und ca. 10 Punkte vom Rentenkonto des Ehemannes auf mein Rentenkonto übertragen. Da er aber krank ist und erwerbsunfähig, bekommt er jetzt auch weniger Erwerbsminderungsrente, als wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt worden wäre. Das tut mir natürlich sehr leid. Meine Frage lautet: Kann ich nachträglich auf die Entgeltpunkte verzichten und diese an ihn zurückübertragen? Ich befinde mich noch nicht im Rentenalter sondern bin noch berufstätig.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Questa,

grundsätzlich gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit denen ein einmal vom Familiengericht festgestellter Versorgungsausgleich nachträglich geändert / die Rentenminderung verhindert werden kann. Welche Möglichkeiten hier bestehen, beschreibt folgende Broschüre recht ausführlich (hier ab Seite 33):

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/geschiedene__ausgleich__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_rente

1 Antworten

Zam 13.06.2010 | 18:25
Nein. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht durchgeführt und ist kein Wunschkonzert, wo nachträglich aus welchen Gründen auch immer noch Änderungen stattfinden können. Es gibt zwar bestimmte Härtefallregelungen im Versorgungsausgleichsgesetz, "Mitleid" mit dem Ex gehört aber nicht dazu.. http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/ C7037501_N6967747_L20_D0_I4387607.html
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