Die Frage wann ein ausgesetzte Versorgungsausgleich durchgeführt wird, müssen Sie mit dem Familiengericht klären.
Die DRV setzt lediglich die Gerichtsentscheidung um sobald diese rechtskräftig ist.
In welchem Jahrhundert lebst du denn, Richter? Also mein ex bekommt von mir versorgungsausgleich und ich bin nicht die einzige
In welchem Jahrhundert lebst du denn, Richter? Also mein ex bekommt von mir versorgungsausgleich und ich bin nicht die einzige
An richter: Der "andere Alte" könnte doch auch nach Bayern gehen und fett verdienen - dann hat er später auch seine Fettrente. Oder hat der vielleicht nichts gelernt?
Da fällt mir doch nur ein: das mit Ehe, Scheidung, Unterhalt und Versorgungsausgleich muss ich mir halt vorher überlegen bevor ich heirate. Hinterher - wenn ich die Ehe in den Sand gesetzt habe - zu jammern ist prima, ........
Ergänzend zum Geplänkel von Gestern:
Hatte heute eine 'Ex', die abgeben musste und nach aktueller Anpassung noch ein paar EP mehr, als früher (der Ex hatte Pension, sie Betriebsrente, daneben noch die 'Mütterrente' – ein durchaus 'interessantes/unheilvolles' Gemenge im Hinblick auf VA Neu) - alter VA noch aus dem Jahre '91, und innerhalb kürzester Zeit 4 (vier!) Neuberechnungsbescheide/Korrekturbescheide zur Altersrente erhalten. Da kommt Freude auf *würg, das aus 'alt' auf neu umzusetzen/“die haben mir mehr EP gestrichen, als ich eigentlich abgeben müsste“ - stimmen die Nachberechnungen/Nachzahlungsbeträge denn wirklich so, wie im allerletzten Bescheid aufgeführt? (Hmm, denk ich jetzt böswillig, warum geht die nicht in die Beratungsstelle DRV um die zu 'nerven'? ;-))
Jo, nach ein paar Min. ('nee, war 'ne Std. *g) waren allen Daten abgeglichen - DRV kann schon mal Mühe machen, wenn sie sich zwischenzeitlich 'verheddert' hat ...Danke dafür – und rechnet gleich beim ersten Mal richtig ;-)
(Fehler passieren, insofern ist das nur als nette Anekdote zu verstehen!)
Gruß
w.
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