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Versorgungsausgleich

von Gisela20.11.2009 | 17:56
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Versorgungsausgleich gerecht? Noch Ehepaar beide Beamte, Frau (beginn Beamtenlaufbahn 1983(A4 St 7)) ist seit 1994 dienstunfähig und Mann (Beamtenlaufbahn begann1982(A9 St 9) arbeitet noch. Das Gericht hat die Berechnung zum Versorgungsausgleich (zum 08.2008)nun die Frau als Versorgungsausgleichpflichtige benannt und den Mann als Versorgungsausgleichberechtigten. Meine Frage ist nun Folgende: Da Frau ja schon Versorgungsbezüge erhält kann sie ihre Anwartschaften nicht mehr erhöhen im Gegensatz zum Noch Mann. Ist es rechtens das bei Scheidung (vor 01.09.09) der Mann fiktiv bis zum Eintreten seiner Pension gerechnet wird? Bei höherem Einkommen und daraus folgend höhererm späterem Ruhegehalt. Wenn im Grundgesetzt steht Gleichsetzen - ist ja hier nichts mehr gleich; Kann doch nicht sein, keine möglichkeit die Anwartschaften zu erhöhen da Dienstunfähig und dann auch noch dem Mann der besser verdient (doppelte s.o.) und seine Anwartschaften erhöhen kann, nun auch noch Versorgungsausgleich übertragen soll! lieben Gruß

1 Antworten

KSCam 21.11.2009 | 10:34
Was soll diese Frage im Rentenforum, sorry da sind Sie falsch? Weder Beamtenversorgung noch die Sinnhaftigkeit der Gesetze des VAG noch die Entscheidung des Gerichts zu bewerten ist Sache der Deutschen Rentenversicherung.
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