Hallo Mecki,
beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.
Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.
Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.
Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:
Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM
Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.
"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"
Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.
Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"
MfG
zelda
[/quote] Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden. [/quote]
Im Urteil steht:
Die Ehefrau ist wärend der Ehezeit nach den gerichtlichen Ermittlungen keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und hat daher keine Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.
Meine Frage:
Meine geschiedene Frau war vor unserer Ehe schon mal verheiratet, und so viel ich weiß, hat sie auch gearbeitet.
Was ist denn mit den Rentenanwartschaften die sie vor unserer Ehe hatte? Werden die nicht angerechnet?