Hallo PET,
beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt. Wenn Sie während der Ehe ausschließlich Rente bezogen haben, können sich "Anwartschaften" lediglich aus einer zeitgleichen Zurechnungszeit ergeben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung