Siehe Seite 10 der Informationsbroschüre ("... . Diese Versorgungen werden in jedem Fall ausgeglichen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner
bereits während der Ehe die Voraussetzungen für diese
Leistungen erfüllt oder nur Anwartschaften darauf
erworben haben. ...":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/88420/publicationFile/30023/geschiedene_ausgleich_rente.pdf