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Versorgungsausgleich

von Rudi W26.04.2010 | 20:47
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2 Antworten

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Meine Frau ist 15 Jahre jünger und läst sich jetzt scheiden, ich bin 64 Jahre und möchte in Rente gehen. Kann ich bis zum Rentenalter meiner Frau meine ganze Rente kommen. Was muss ich dafür tun, um das zu erreichen. Wo bleiben die 700,-€ monatlich für die 15 Jahre 126.000,- € Wir haben Gütertrennung und sind 25 Jahre verheiratet.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rudi W,

ist eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erst nach dem Beginn einer Rente wirksam geworden, wurde die Rente bisher nach altem Recht erst dann gemindert, wenn der geschiedene Ehegatte ebenfalls Rente erhielt.

Das neue Recht über den Versorgungsausgleich ab 1.9.2009 sieht dieses sogenannte Rentnerprivilig nicht mehr vor.

Beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, wird die Erhöhung oder Minderung aus dem Versorgungsausgleich ab Rentenbeginn berücksichtigt.

Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rentner sind, erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

1 Antworten

-_-am 26.04.2010 | 21:28
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