Hallo Rudi W,
ist eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erst nach dem Beginn einer Rente wirksam geworden, wurde die Rente bisher nach altem Recht erst dann gemindert, wenn der geschiedene Ehegatte ebenfalls Rente erhielt.
Das neue Recht über den Versorgungsausgleich ab 1.9.2009 sieht dieses sogenannte Rentnerprivilig nicht mehr vor.
Beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, wird die Erhöhung oder Minderung aus dem Versorgungsausgleich ab Rentenbeginn berücksichtigt.
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rentner sind, erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.