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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Zauberfee14.03.2022 | 22:50
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5 Antworten

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Guten Abend, ich erhalte seit 2014 eine volle Erwerbsminderungsrente von ca.910€. Mein (Noch) Ehemann erhält eine Rente von 140€ und arbeitet zusätzlich. Er hat jetzt allerdings aufgrund unserer Trennung Grundsicherung beantragt. Er war bis auf 5Jahre immer selbstständig, privatversichert und hat bewusst keine Altersversorgung getroffen. Ich habe seit 1973 durchgehend gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt.Muss ich ihm im Falle einer Scheidung trotzdem Rentenpunkte abgeben, obwohl ich dann selbst Grundsicherung beantragen muss? Oder wäre ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich seinerseits möglich? Mit freundlichen Grüßen Zauberfee

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zauberfee,

Ehepartner haben die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarungen mitzugestalten. In Betracht kommen beispielsweise Vereinbarungen über einen teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Ausgleichs einzelner Anrechte. In bestimmten Fällen kann auch eine Verrechnung der beiderseitigen Anrechte der Ehepartner sinnvoll sein.

Solche Vereinbarungen müssen entweder vor dem Notar geschlossen oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens gerichtlich protokolliert werden. Das Familiengericht hat Vereinbarungen bei seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen – es sei denn, ein Ehepartner wird hierdurch einseitig belastet oder die Vereinbarung führt dazu, dass der Sozialhilfeträger Leistungen der Grundsicherung erbringen muss.

Das Familiengericht trifft daher die Entscheidung, ob eine Vereinbarung durchgeführt werden kann.

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4 Antworten

Janaam 14.03.2022 | 23:16
Grundsätzlich könnte er verzichten. Das Problem wird aber sein, dass er nicht verzichten darf, wenn er dann auf die soziale Hängematte angewiesen ist.
Zauberfeeam 14.03.2022 | 23:38
Das ist er ja bereits. Im Falle des Versorgungsausgleichs wären wir es dann beide
Uschiam 15.03.2022 | 10:00
Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Bei einem VA zu Lasten der Grundsicherung wird nachgeschaut, wie es sich auswirkt. Könnte der Ehemann die GruSi verlassen und noch selbst für seinen Unterhalt sorgen? Wenn auch Sie in die GruSi rutschen sind Sie vielleicht aufgrund höherer Einnahmen weniger beschwert als Ihr Ehemann, sprich Ihr GruSi Anspruch fällt geringer aus, da gibt es einiges zu beachten, macht aber alles das Familiengericht.
Zauberfeeam 15.03.2022 | 23:59
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
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