Hallo Dietmar,
Die Rente wird erst von dem Kalendermonat an um Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist. Dazu muss die Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtskräftig sein.
Ist ein Versorgungsausgleich am Ersten eines Kalendermonats durchgeführt, so ist die Rente bereits von diesem Zeitpunkt an um Zuschläge und Abschläge zu verändern.
Das Datum teilt das Familiengericht dem Rentenversicherungsträger mit.