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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, ab wann wirksam?

von Dietmar23.01.2020 | 20:29
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2 Antworten

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Guten Abend zusammen, nach Eingang des Scheidungsantrages legte das Familiengericht den 30.06.2019 als Ende der Ehezeit fest. Ein Scheidungstermin steht immer noch nicht fest. Ich beziehe bereits Rente und werde vermutlich für ca. 500 € Rentenpunkte an meine Frau überschreiben müssen. Nun meine Frage: Ab wann gilt der Versorgungsausgleich? Ab 30.06.2019 oder ab Datum des Scheidungstermines?. Falls der 30.06. gilt, muss ich dann mit einer Rückzahlung rechnen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dietmar,

Die Rente wird erst von dem Kalendermonat an um Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist. Dazu muss die Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtskräftig sein.

Ist ein Versorgungsausgleich am Ersten eines Kalendermonats durchgeführt, so ist die Rente bereits von diesem Zeitpunkt an um Zuschläge und Abschläge zu verändern.

Das Datum teilt das Familiengericht dem Rentenversicherungsträger mit.

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1 Antworten

W°lfgangam 23.01.2020 | 21:38
Hallo Dietmar, mit Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses des Familiengerichts = Wirksamkeit der Scheidung. Erst dann sind die berechneten Teilungen (Zu- und Abgänge der auszugleichenden Versorgungsansprüche) auch unmittelbar wirksam. Die DRV wird ggf. 1-3 Monate brauchen, um Ihre Rente dann 'bereinigt' festzustellen (minus 500 EUR). Die zu viel gezahlte Rente ist dann ab Rechtskraft an die DRV zurückzuzahlen. Das sieht aber anders aus, wenn Sie an die dann EX noch Unterhalt zahlen müssen (und die selbst noch nicht in Rente ist) - hier wird Ihre Rente zunächst nicht gekürzt. Diesem Sachverhalt gehen Sie dann nach, wenn es zutreffen sollte. Gruß w. PS: Vertritt Sie ein Anwalt im Verfahren? ...auch der sollte – dank Ihrer monetären Unterstützung seiner Kanzlei – in der Lage sein, diese einfachen Fragen beantworten zu können.
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