Hallo Bert,
der Berater der DRV hat mit Ihnen über die Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente gesprochen, nicht über die Ausgleichszahlung des alten Versorgungsausgleichs, was W*lfgang meint.
Wenn Sie jetzt eine solche Einzahlung vornehmen, wirkt sich das auf Ihren Versorgungsausgleich von vor 20 Jahren nicht mehr aus. Lediglich im Fall eines künftigen Versorgungsausgleichs würde Ihre Ehefrau - ggf. künftige Exfrau - auch von dieser Sonderzahlung profitieren.
Selbst wenn Sie oder Ihre damalige Ehefrau aus irgendwelchen Gründen eine Abänderung des damaligen Versorgungsausgleichs beantragen würden, ginge es nur um Ansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden. Hier würde o.g. Sonderzahlung zum Abschlagsausgleich keine Rolle spielen.