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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, Abschlägeausgleich

von Bert26.05.2018 | 17:16
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2 Antworten

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Hallo Zusammen, ich hatte ein Beratungsgespräch bei unserer DRV. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das richtig, verstanden, kapiert habe. Das geht alles so schnell und lauter komplizierte Zusammenhänge. Der Berater meinte, wenn ich meine Abschläge bei der Rente aus eigenen Mitteln ausgleiche, dann wirkt sich das auch auf den Versorgungsausgleich aus ?????? Also meine ExFrau würde dann ebenso mehr Geld bekommen, von dem, was ich jetzt einzahle ? Stimmt das oder habe ich das falsch verstanden, werfe was durcheinander oder bin einfach zu doof es zu kapieren ? Dachte das wäre damals ein für alle male erledigt gewesen ? Zusatzinfo, ich wurde vor über 20 Jahren geschieden, meine Exfrau bekam beim Versorungsausgleich 2 Rentenpunkte von meinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bert,

der Berater der DRV hat mit Ihnen über die Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente gesprochen, nicht über die Ausgleichszahlung des alten Versorgungsausgleichs, was W*lfgang meint.

Wenn Sie jetzt eine solche Einzahlung vornehmen, wirkt sich das auf Ihren Versorgungsausgleich von vor 20 Jahren nicht mehr aus. Lediglich im Fall eines künftigen Versorgungsausgleichs würde Ihre Ehefrau - ggf. künftige Exfrau - auch von dieser Sonderzahlung profitieren.

Selbst wenn Sie oder Ihre damalige Ehefrau aus irgendwelchen Gründen eine Abänderung des damaligen Versorgungsausgleichs beantragen würden, ginge es nur um Ansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden. Hier würde o.g. Sonderzahlung zum Abschlagsausgleich keine Rolle spielen.

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1 Antworten

W*lfgangam 26.05.2018 | 20:23
Hallo Bert, da haben Sie wohl nicht richtig zugehört oder der Berater hat Mist erzählt. Fakt ist, Sie können die 2 verlorenen EP 'nachkaufen' und sind dann in der glücklichen Lage, den Einzahlungsbetrag in etwa 15 - 20 Jahren/ab Rentenbezug wieder rauszuhaben. Daneben gibt es die steuerliche Komponente, was Altersvorsorgeaufwendungen betrifft und spontan zu einem kleinen Mehreinkommen/Steuererstattung führen kann - dazu befragen Sie Ihren Steuerberater. Das was Sie in dieser Sache einzahlen, kommt ontop auf Ihre Rente drauf/zusätzliche Entgeltpunkte ...ob der 20 Jahre alte Versorgungsausgleich auch heute noch so wie früher gerechnet werden würden, steht auf einem anderen Blatt - Ihr Rentenberater wird Ihnen dazu sicher Hinweise gegeben haben/nur ein Stichwort: Mütterrente. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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