Hallo gemö,
aufgeteilt werden nur die Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Partner in der Ehezeit erworben oder aufrecht¬erhalten haben. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat, in dem Sie geheiratet haben, und endet mit dem Monat, der dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner vorausgeht.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html
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