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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, Anpassung wegen Tod

von Silcher01.10.2020 | 14:43
103 Ansichten
5 Antworten
Ich bin seit 2010 Rentner. Meine Ehe wurde kurz darauf geschieden. Bei der Ehescheidung nach dem neuen Recht wurden Punkte hin und her übertragen. Von meiner Ex Frau habe ich 3 Punkte erhalten, im Gegenzug sind 10 Punkte an Sie gegangen. Netto habe ich somit 7 Punkte verloren. Anwartschaften haben/hatten wir nur in der DRV. Meine Ex Frau ist vor fünf Jahren verstorben, ohne dass Sie zuvor eine Rente bezogen hat. Ich habe lediglich nach ihrem Tod eine Halbwaisenrente für unsere Tochter beantragt. Vor circa einem Jahr habe ich durch Zufall erfahren, dass in solchen Fällen der Versorgungsausgleich "angepasst" wird, man müsse dies nur bei der DRV beantragen. Dies habe ich, leider nur telefonisch, insgesamt dreimal innerhalb der vergangenen Jahre gemacht. Beim ersten mal hiess es, dass das nicht gehen würde, weil die Tochter eine Waisenrente bekommen hat. Beim zweiten mal hiess es, ich hätte leider Pech gehabt, es wäre schön verjährt. Erst beim dritten Anruf sagte man mir, dass die Anpassung ab dem Folgemonat möglich ist und man hat auch gleich den Antrag für mich aufgenommen. Jetzt zu meiner Frage: Hätte mich meine Rentenversicherung nach dem Tod meiner Ex Frau nicht von Amts wegen darüber informieren müssen, dass ich einen solchen Antrag stellen kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2020 | 08:50

Hallo User Silcher,

wie ihnen User W*lfgang Ihnen mitgeteilt hat, sollten Sie jetzt an der Sache dran bleiben und klären lassen, ob Ihre Anfragen Aktenkundig sind. Wenn ja, dann müsste die Abänderung rückwirkend erfolgen.

Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, Sie über den Tod Ihrer Ex-Frau zu informieren. Im Rahmen des Antrages auf Waisenrente hätte man Sie eventuell aufklären können, dass es diese Möglichkeit gibt. Auch ein Nachfragen Ihrerseits wäre möglich gewesen.

4 Antworten

4711am 01.10.2020 | 15:29
Ouzam 01.10.2020 | 15:46
Nein es gibt keinen Amtsermittlungsgrundsatz bei einem Verstorbenen. Die DRV wird nicht zum Anwalt der Toten oder eben Überlebenden. Ihr möglicher Anspruch muss im Wege des Antrags geltend gemacht werden.
W°lfgangam 01.10.2020 | 20:47
Hallo Silcher, grundsätzlich ja. Dafür werden im Rentenantrag die Daten zu einem Versorgungsausgleich seit 10 (?) Jahren zusätzlich erfasst, um 'Betroffene' über diese Option zu informieren ...sofern diese Personen nach aktueller Datenlage DRV erreichbar sind – UND auch darauf reagieren! Bei Ihrem Rentenantrag 2010 und Tod der EX 2015 sollte das auf jeden Fall erfolgt sein. > "Beim ersten mal hiess es, dass das nicht gehen würde, weil die Tochter eine Waisenrente bekommen hat. Beim zweiten mal hiess es, ich hätte leider Pech gehabt, es wäre schön verjährt." Völliger Blödsinn! Folgerente an Hinterbliebene (Waisen wie auch Witwer) sind ohne Bedeutung. Sofern Ihre Nachfragen aktenkundig sind/fraglich, sollte hier aufgrund Ihrer ersten Nachfrage auch rückwirkend die Anpassung möglich sein. Bleiben Sie an Ihrer 3. Nachfrage dran ...letztendlich geht es hier um _nachweisbare/rechtzeitige_ Antragstellung für eine mögliche rückwirkende Antragstellung/Anpassung/auch Amtspflichtverletzung käme hier ins Spiel (was ich hier nicht weiter erläutern werde). Ggf. hilft ein Blick in die eigene Rentenakte, was dort/nicht vermerkt worden ist, um hier Erfolg zu haben - mehr lässt sich dazu aus der Ferne/ohne Aktenlage, nicht sagen. Gruß w.
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