Hallo Lillie,
bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Familiengericht zur Wiederaufnahme des Verfahrens, dort wird man Ihnen auch Auskunft darüber geben, ob Sie sich in diesem Fall anwaltlich vertreten lassen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung