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Versorgungsausgleich Ausland

von Marion17.01.2007 | 11:42
3117 Ansichten
2 Antworten
Meine Ehe wurde im Jahr 2001 geschieden. Mein Ex- ehemann hat während der Ehezeit einige Zeit in den Niederlanden gearbeitet. Es wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt der schuldrechtliche Anteile für die Zeit in den Niederlanden beinhaltete. Nach dem mein Ex-ehemann das 65. Lebensjahr vollendet hatte, bezog er neben seine Altersrente eine zusätzliche Alterrente aus den Niederlanden. Auf meinen Antrag hin wurde diese Rente zur Hälfte an mich überwiesen. Mein Ex-mann ist 2006 verstorben. Die Rente wurde eingestellt. Ich habe bei der niederländischen Sozialversicherung unter Hinweis das es sich um Anteile aus dem Versorgungsausgleich handelt, einen Antrag auf Hinterbliebendenrente gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Kann es sein, daß Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich aus EU-Ländern einfach wegfallen? Gerade in grenzüberschreitenden Gebieten wäre dieses ja eine Tatsache, die man bei Arbeitsaufnahme berücksichtigen muß. Habe ich noch eine Möglichkeit die mir zustehenden Anwartschaften zu bekommen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2007 | 11:06

Inwieweit Sie auf Grund des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches weiterhin Anspruch auf Zahlungen aus der niederländischen Sozialversicherung haben, kann Ihnen leider nur der niederländische Träger sagen. Darauf hat speziell die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss.

1 Antworten

schadeam 17.01.2007 | 14:21
ja das kann nicht nur sein, das ist so. Denn kein deutsches Gericht kann die niederländische Sozialversicherung zu etwas "verurteilen" was dort nicht gesetzlich geregelt ist. Der deutsche Staat würde sich ja auch bedanken, wenn er an eine Entscheidung eine z.B. chinesischen Gerichtes gebunden wäre. Schuldrechtlich heißt privatrechtlicher Ausgleich und wenn der frühere Partner nicht mehr lebt, ist der Ausgleich zu Ende.
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