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Versorgungsausgleich Auslandehe?

von Jorge15.04.2009 | 06:17
894 Ansichten
4 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, liebe Experten, ich habe keine Antworten gefunden auf folgende Fragen: Entstehen Ansprueche auf Versorgungsausgleich fuer den auslaendischen Ehepartner aus einer nach Landesrecht (Zentralamerika) geschlossenen und spaeter geschiedenen Ehe? Wenn ja, hat die Dauer der Ehe Einfluss auf die Hoehe des Ausgleichs und wie muss das beantragt werden, wenn der deutsche Ehepartner noch keine Rente bezieht. Jorge

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf den Beitrag von ??? wird verwiesen.

Aufgrund einer langen Ehedauer muss sich nicht zwangsläufig ein hoher Ausgleichsbetrag ergeben.

Die Differenz zwischen den erworbenen Versorgungsansprüchen der beiden Ehepartner werden gegenübergestellt und die Differenz ausgeglichen. Es kann sich auch bei einer sehr langen Ehedauer ein nur sehr geringer Ausgleichsbetrag ergeben, nämlich dann wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Versorgungsansprüche während der Ehezeit erworbenen haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Warum nicht?

Bei "innerdeutschen" Scheidungen kann ja auch vorkommen, dass nur einer der Ehegatten rentenversichert war (Hausfrau, Selbständig,...)

2 Antworten

???am 15.04.2009 | 08:42
Für einen Versorgungsausgleich muss einmal eine nach deutschen Recht gültige Ehe vorgelegen haben. Dies wird bei einer Eheschließung im Ausland nach den entsprechenden Rechtsvorschriften beurteilt. Hierzu wird Ihnen hier im Forum kaum jemand Auskunft geben können. Die Scheidung muss dann nach deutschem Recht erfolgen. Nur dann sind ja auch die Rechtsvorschriften über den Versorgungsausgleich anwendbar.
Jorgeam 16.04.2009 | 03:46
Danke fuer die Information. Gilt das auch wenn einer der Ehepartner keine RV-Ansprueche hat (weil er nie in Deutschland gewesen ist und hier keine RV existiert)?
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