Ihre Rente wegen Erwerbsminderung erhöht oder vermindert sich von dem Monat an, zu dessen Beginn der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam ist.Bei der Scheidung wird jedes Anrecht, das ein Ehepartner in der Ehe aufgebaut hat, zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt. Die Anrechte werden in dem Versorgungssystem geteilt, in dem sie erwirtschaftet wurden. Das wird interne Teilung genannt. Nach der Teilung haben dann beide Ehepartner in diesem Versorgungssystem ein eigenes "Rentenkonto", also einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger.. In Ausnahmefällen ist auch eine externe Teilung möglich, bei der für den ausgleichsberechtigten Ehepartner ein Anrecht außerhalb des Versorgungssystems des ausgleichspflichtigen Ehepartners begründet wird. Für Beamte der Länder und Gemeinden ist derzeit noch keine interne Teilung vorgesehen, so dass deren in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte extern geteilt werden. Das Familiengericht begründet den Ausgleichswert ( Hälfte des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung ) zugunsten des anderen Ehepartners in der gesetzlichen Rentenversicherung.