Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Erwerbsminderungsrente

von siggi06.11.2012 | 19:16
7867 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit Jahren volle Erwerbsminderungsrente und Leistungen der KZVK. Mein (Noch-) Ehemann ist Beamter im aktiven Dienst und bezieht sein Gehalt von der LBV. ich bin im Rahmen des bevorstehenden Versorgungsausgleichs sowohl verpflichtet als auch (weit überschießend) berechtigt. Daher meine nachfolgenden Fragen: 1.) Wirkt sich der Versorgungsausgleich auch auf meine Erwerbsminderungsrente aus? 2.) Erhöht sich auch die Erwerbsminderungsrente durch die Übertragung von Versorgungsanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs oder tritt dies erst bei Erreichen der Altersrente ein? 3.) Muß ich jetzt oder später meine, infolge der Übertragung, entstandenen Ansprüche direkt gegenüber der LBV geltend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Rente wegen Erwerbsminderung erhöht oder vermindert sich von dem Monat an, zu dessen Beginn der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam ist.Bei der Scheidung wird jedes Anrecht, das ein Ehepartner in der Ehe aufgebaut hat, zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt. Die Anrechte werden in dem Versorgungssystem geteilt, in dem sie erwirtschaftet wurden. Das wird interne Teilung genannt. Nach der Teilung haben dann beide Ehepartner in diesem Versorgungssystem ein eigenes "Rentenkonto", also einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger.. In Ausnahmefällen ist auch eine externe Teilung möglich, bei der für den ausgleichsberechtigten Ehepartner ein Anrecht außerhalb des Versorgungssystems des ausgleichspflichtigen Ehepartners begründet wird. Für Beamte der Länder und Gemeinden ist derzeit noch keine interne Teilung vorgesehen, so dass deren in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte extern geteilt werden. Das Familiengericht begründet den Ausgleichswert ( Hälfte des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung ) zugunsten des anderen Ehepartners in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-/-am 06.11.2012 | 23:50
Die Klärung der Fragen hängt vom anzuwendenden Landesbeamtenrecht ab. Je nach Bundesland und dem damit verbundenen Umsetzungsstand der Gesetzesänderungen zum Versorgungsausgleich kann Ergebnis unterschiedlich ausfallen. Sollte aber der mit der Scheidung befaßte Anwalt beantworten können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026