Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Erwerbsrente

von Elisa02.11.2024 | 00:38
222 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Vor 2016 haben mein Mann und ich das gleiche Gehalt gehabt. Ich bin dann 2016 voll Erwerbsunfähigkeit geworden und bekomme seit dem eine Rente. Dadurch wurden bei mir ja die Rentenpunkte hochgerechnet. Der Verdienst meines Mannes ist höher als meine Erwerbsunfâhigkeitsrente. Was bedeutet das für den Versorgungsausgleich? Muss ich Rentenpunkte an meinen Mann abgeben, da ich hochgerechnete Rentenpunkte habe und diese mehr sind als die Rentenpunkte meines Mannes die er ab 2016 gesammelt hat? Vielen Dank vorab für ihr Antwort und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist, wie hoch die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten sind. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Die Höhe Ihrer derzeitigen Erwerbsminderungsrente und der derzeitige Verdienst Ihres Mannes sind nicht geeignet, über die Höhe des Versorgungsausgleichs eine Aussage zu treffen. Um zu erfahren, wie sich der Versorgungsausgleich tatsächlich auswirkt, müssten Probeberechnungen der auf die Ehezeit entfallenen Renten- bzw. Versorgungsansprüche bei den jeweiligen Versorgungsträgern beider Ehepartner angefordert werden. Versicherten der Deutschen Rentenversicherung steht eine solche Berechnung auch in Vorbereitung auf ein Scheidungsverfahren zu. Diese können von den Ehegatten schriftlich unter Angabe der Rentenversicherungsnummer beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.

 

Viele Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lilaam 02.11.2024 | 07:09
Möglich ist das, wenn denn Ihre Rentenpunkte wirklich mehr sind. Es werden aber natürlich nur die Punkte aus der Ehezeit ermittelt bis zum Einreichen der Scheidung. Dann auch die Jahre mit den Punkten aus der Zurechnungszeit. Ihr Anwalt wird dies bei der DRV abfragen und Ihnen dann mitteilen, wer mehr Punkte hat und abgeben muss.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026