Guten Tag,
maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist, wie hoch die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten sind. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Die Höhe Ihrer derzeitigen Erwerbsminderungsrente und der derzeitige Verdienst Ihres Mannes sind nicht geeignet, über die Höhe des Versorgungsausgleichs eine Aussage zu treffen. Um zu erfahren, wie sich der Versorgungsausgleich tatsächlich auswirkt, müssten Probeberechnungen der auf die Ehezeit entfallenen Renten- bzw. Versorgungsansprüche bei den jeweiligen Versorgungsträgern beider Ehepartner angefordert werden. Versicherten der Deutschen Rentenversicherung steht eine solche Berechnung auch in Vorbereitung auf ein Scheidungsverfahren zu. Diese können von den Ehegatten schriftlich unter Angabe der Rentenversicherungsnummer beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung