Guten Tag Alfred,
der Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich wird mit dem Folgemonat nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. Der Bonus wirkt sich dann auch auf die Erwerbsminderungsrente aus. Gleiches gilt für den Zuschlag aus der Betriebsrente, wenn diese Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen wurden.
Bitte warten Sie das Scheidungsurteil bzw. den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ab.
Unsere Experten stehen Ihnen auch am Servicetelefon (0800 1000 480 00) der Deutschen Rentenversicherung für Beratungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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