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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei EU-Rente

von Dirk25.07.2016 | 10:06
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Liebe Leser, eine Scheidung vollzieht man im Leben nicht so oft, daher bin ich auf dem Gebiet auch nicht besonders bewandert. Leider hat sich in meiner Ehe der Umstand ergeben, dass eine Trennung wohl unerlässlich ist. Ich bin zu heutiger Zeit 46 Jahre alt und wurde bereits durch Ärztepfusch mit 41 Jahren EU-Rentner. Zudem besitze ich einen "GdB 60" mit dem Merkzeichen "G". Meine Rentenhöhe (EU-Rente, Betriebsrente) beträgt derzeit 1020 Euro. Meine Frage lautet nun, bin ich verpflichtet mit Beginn meiner regulären Altersrente Rentenpunkte an meine dann vorhandene Ex-Ehefrau abzutreten? Ich hoffe, dass der Gesetzgeber für Personen, die solch ein schwerwiegendes gesundheitliches Schicksahl ereilt hat andere Regelungen vorsieht. Ich bedanke mich im Voraus bei allen, welche komnpetente Antworten zu dieser Thematik verfassen können. Lieben Gruß Dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

Ihre Rente erhöht oder mindert sich von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

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9 Antworten

Oldenburgeram 25.07.2016 | 10:09
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass auch in Ihrem Fall grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Soweit ich das mit Ihren Angaben beurteilen kann, wird auch bereits Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach Eintritt der Rechtskraft um einen eventuellen Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gemindert.
SuchenUndFragenam 25.07.2016 | 10:25
Es muss ja gar nicht sein, dass es zu einem Abschlag kommt, sofern Ihre Frau arbeitet. Denn ihre Rentenpunkte werden beim Versorgungsausgleich mit berücksichtigt. Oder leben Sie tatsächlich zusammen von Ihrer derzeitigen Rente?
Dirkam 25.07.2016 | 10:15
Hallo Oldenburger, vielen Dank für die Nachricht, auch wenn sie nicht besonders aufbauend für mich ist. Bislang sind erst 8 Ehejahre vergangen, da hoffe ich, dass nicht so viel abgezogen wird. LG Dirk
Dirkam 25.07.2016 | 10:33
Ich schrieb ja bereits im Vorfeld, dass ich mich mit der Materie keineswegs auskenne. Daher tut mir Ihre Antwort sehr gut und ist gleichsam ein Hoffnungsschimmer für mich. Meine Frau ging arbeiten und befindet sich zur Zeit in einer Umschulungsmaßnahme des Rententrägers. Nach selbiger wird sie ein sehr gutes Gehalt als Verwaltungsfachangestellte zu erwarten haben. Leider wird es wohl nun nicht mehr so sein, dass wir uns zusammen darüber erfreuen können. LG Dirk
Oldenburgeram 25.07.2016 | 10:40
Hallo, Dirk! Dann machen Sie sich vorab keine zu großen Sorgen. Sie werden sicherlich die Hälfte Ihrer in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften "abgeben" müssen. Gleichzeitig erhalten Sie ab auch die Hälfte der Rentenanwartschaften, die Ihre Ehefrau in der Ehezeit erworben hat, zurück. Vermutlich wird dann nur noch eine kleine Differenz verbleiben, die sich tatsächlich auf Ihre Rente auswirkt.
Berateram 25.07.2016 | 14:31
Hallo Dirk, soll letztendlich heißen - Scheidung so lange wie möglich hinauszögern. Wenn ihre Frau gut verdient profitieren sie mit zusätzlichen Rentenpunkten die sie abgeben muss.
W*lfgangam 25.07.2016 | 18:51
Hallo Dirk, 8 Jahre? ...das gibt ja einen 'Kleckerbetrag', wenn es 50 EUR werden, liegt das bei Weiterarbeit Ihrer Ehefrau während Ihrer EM-Rente vielleicht an der 'Oberkante' des Ausgleichs - in welche Richtung auch immer. Und wie oben schon gesagt, die Verzögerung des Versorgungsausgleichs könnte sich zu Ihren Gunsten rentieren. Das kann aber nur vor Ort grob eingeschätzt werden, denn so klein sind Ihre Zurechnungswerte bei der EM-Rente wohl auch nicht, die es auszugleichen gilt, bis Tag X/Scheidungsantrag. Gruß w.
Dirkam 25.07.2016 | 20:07
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machten mir weiterzuhelfen. Somit bin ich vorerst im Bilde und auch ganz guter Hoffnung, finanziell nicht zu sehr "geschädigt" zu werden. LG Dirk
Dirkam 25.07.2016 | 20:07
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machten mir weiterzuhelfen. Somit bin ich vorerst im Bilde und auch ganz guter Hoffnung, finanziell nicht zu sehr "geschädigt" zu werden. LG Dirk
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