Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei EU-Rente

von Jan B.17.10.2025 | 12:53
289 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin Soldat und gehe 03/2026 mit 55. Jahren mit besonderer Altersgrenze in den Ruhestand. Ich lebe mit meiner Ehefrau in Trennung, Ende 2026 könnten wir geschieden werden. Zum Thema Versorgungsausgleich weiß ich bereits, dass ich diesen mit dem Erreichen des Zurruhesetzungsalters des Polizeivollzugsdienstes (62 Jahre) zahlen muss. Meine Ex-Frau bezieht EU-Rente. Nun wurde mir gesagt, dass ich dadurch, entgegen der o.g. Regelung, bereits nach der Scheidung den Versorgungsausgleich zahlen muss. Ist das so korrekt? Und würde der Versorgungsausgleich meiner Ex-Frau zusätzlich zur EU-Rente in voller Höhe gezahlt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2025 | 05:05

Guten Tag,

 

Wird die Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich wirksam, erhöht oder mindert sich Ihre Rente. Für den Zeitpunkt der Veränderung ist entscheidend, ob Sie oder Ihre frühere Partnerin bzw. Ihr früherer Partner zu diesem Zeitpunkt bereits Rente beziehen. Besonderheiten zum Soldatenversorgungsrecht erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle.

 

Für die Rentenversicherung gilt:

 

Noch nicht in Rente

Sie sind zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses noch nicht in Rente: Die Erhöhung oder Minderung Ihrer Rentenansprüche ist festgelegt, wird aber erst dann umgesetzt, wenn Sie in Rente gehen.

Sie sind noch nicht in Rente, aber der Versorgungsausgleich sieht eine Minderung Ihrer Rente vor: Sie können das Minus durch freiwillige Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist allerdings nur möglich, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Anschreiben zur Umsetzung des Versorgungsausgleiches.

 

Bereits in Rente

Sie sind zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses bereits in Rente: Ihre Rente erhöht oder mindert sich ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung wirksam ist.

Sie und Ihre ehemalige Partnerin oder Ihr ehemaliger Partner bekommen bei der Scheidung bereits eine Rente: Aus technischen Gründen passen wir beide Renten erst zum Ende des Monats an, der auf den Monat folgt, in dem wir die Mitteilung des Familiengerichts erhalten haben. So vermeiden wir doppelte Zahlungen, weil die Kürzungen einen gewissen Vorlauf brauchen. Ihr Geld ist aber nicht verloren: Sie können den fehlenden Steigerungsbetrag Ihrer Rente privatrechtlich von Ihrer früherin Partnerin oder Ihrem früheren Partner zurückfordern.

 

Mehr: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Scheidung/scheidung_node.html

 

Viele Grüße

2 Antworten

VAGam 17.10.2025 | 13:01
Nach dem Urteil des Familiengerichts erhält Ihre Frau den errechneten Anteil Ihrer in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Details beantwortet Ihnen gern Ihr Anwalt für Familienrecht.
Au weiaam 17.10.2025 | 13:20
Das hat mit der deutschen Rentenversicherung nichts zu tun. Völlig falsches Forum.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026