Durch das Versorgungsausgleichsgesetz, welches zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, wurde ein sogenannter Hin- und her- Ausgleich eingeführt. Nach den vorherigen Regelungen wurde eine Art Gesamtbilanz gezogen und in eine Richtung ausgeglichen. Durch den neuen Hin- und her- Ausgleich könnte es passieren, dass Sie aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen in den Systemen den Bonus noch nicht erhalten, den Malus aber leisten müssen. Die von XYZ genannte Vorschrift (§35 VersAusglG), müsste in Ihrem Falle Anwendung finden, da die KAL (§ 239 SGB VI) nur die knappschaftlichen Entgeltpunkte berücksichtigt, ein Bonus aus nicht knappschaftlichen Zeiten aber nicht berücksichtigt würde. D.h. eine sogenannte Anpassung hätte zur Folge, das der Ausgleichsbetrag um den noch nicht zu beziehenden Bonus gekürzt würde. Näheres können Sie bei Ihrem zuständigern Rentenversicherungsträger (Knappschaft-Bahn-See) erfahren.