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Versorgungsausgleich bei Schulden

von Morrowind27.10.2009 | 12:15
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Hallo, ich hatte meine Lageschon mal dargestellt. Was passiert eigentlich im Bezug zum Versorgungsausgleich wenn ich Verschuldet ja wenn ich in eine Insollvenz gehen sollte. Nun bin ich nicht Geschieden und lebe wegen meiner Finanziellen Sorgen, auch wegen der langen Ehedauer auf Rat auch Nachweislich dauerhaft getrennt lebend. Ich bin 59 Jahre alt und gehe nächstes Jahr in Rente während meine Frau frühestens in 5 Jahren mit 60 einen Versorgungsausgleich an mich geltent machen kann. Meine beiden sich in Ausbildung befindlichen Kinder für die ich noch Kindergeld bekomme und in meiner Bedarfsgemeinschaft wohnen bekommen noch keine Staatliche Fördergelder weilunter 25. Da Mutter Harzt vier bezieht ist auch kein Unterhalt geflossen. Im gegenteil ich habe auf Anwaltlichen Rat ihr drei Jahre Unterhalt gezahlt weil ein Haus im Spiel war und zudem auch ihren Hälftigen Anteil der Darlehen m alleine tragen musste. Auch hat Sie nach dem Verkauf des Hauses ihren zustehenden hälftigen Anteil erhalten. Ich weiss solange ich nicht geschieden bin hat der Staat mit dem Versorgungsausgleich nichtts zu tun. Es ist vielmehr, die Sache des Gerichts das festzulegen. Gibt es da ähnliche Fälle, wo Gerichte dann das ganze festgelegt und die Einseitige Belastungen und Schulden meinerseits die durch diese Umstände entstanden sind in der Bwertung für den Versorgungsausgleichs haben berücksichtigt?

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