Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Teilw. EMR

von Heidegrün03.02.2021 | 09:00
148 Ansichten
9 Antworten
Hallo Liebe Communuty, ich beziehe eine Teilweise Erwerbsminderungsrente. Nun steht leider die Scheidung an und infolgedessen auch der Versorgungsausgleich. Ich gehe davon aus, dass dann Rentenpunkte an meine EX übertragen werden und infolgedessen auch meine Teiw. EMR drastisch sinkt. Gibt es eine Möglichkeit, die Berechnung günstiger für mich zu gestalten? Die zu erwartenden Unterhaltstkosten Kinder etc. sind schon sehr belastend für mich. Ich hatte nur etwas zu § 35 versorgungsausgleichsgesetz gelesen, was m.E. für mich nicht zutrifft. Über fundierte Antworten würde ich mich freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2021 | 10:32

Hallo Heidegrün,

Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Zum einen ist es so, dass nicht nur [Entgeltpunkte:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html von Ihnen an Ihre Exfrau übertragen werden, sondern auch von Ihrer Exfrau an Sie. Ob Sie dann bei Bildung der Differenz insgesamt ein Plus oder ein Minus in der Rente haben, hängt also nicht nur von Ihren Anwartschaften ab.

Außerdem kommt es darauf an, ob auf beiden Seiten auschließlich Anwartschaften zur gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in anderen Regelversorgungssystemen (wie z.B. Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Alterssicherung der Landwirte) vorhanden sind, und ob ausschließlich Entgeltpunkte derselben Art ausgeglichen werden (Entgeltpunkte, Entgeltpunkte (Ost), knappschaftliche Entgeltpunkte).

Die Frage, ob eine Anpassung (Aussetzung der Kürzung) nach § 35 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Betracht kommt, hängt also immer vom Einzelfall ab.

Möglicherweise käme noch eine Anpassung nach § 33 VersAusglG in Betracht, wenn Ihre Exfrau noch keine Leistungen aus der Rentenversicherung bezieht, und Sie ihr gegenüber unterhaltspflichtig sind. Eine Unterhaltsverpflichtung den Kindern gegenbüber ist hierbei nicht zu berücksichtigen.

Über die Anpassung entscheidet in beiden Fällen das Familiengericht und nicht der Rentenversicherungsträger. Entsprechende Anträge wären also an das Familiengericht zu richten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, außergerichtliche Verträge zum Versorgungsausgleich zu schließen. Hierzu sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

VAGam 03.02.2021 | 10:03
Wie wollen Sie denn den Versorgungsausgleich für sich "günstiger" gestalten? Es wird in der Regel ein Urteil durch das Familiengericht getroffen, die auf den in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften beruht. Da ist kein Spielraum für eine günstigere Gestaltung. Fragen Sie diesbzüglich mal Ihren Anwalt.
santanderam 03.02.2021 | 10:07
Sie erhalten im Gegenzug die Hälfte der in ihrer Ehezeit von ihrer Ex erworbenen Punkte. Wo ist das Problem ?
Heidegrünam 03.02.2021 | 17:07
Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich schließe daraus dass ich zu wenige Informationen für die Beantwortung der Fragen zu diesen Thema eingebracht habe, diese Informationen reiche ich nun nach, in der Hoffnung konkretere Antworten zu meinen Fragen zu bekommen. a. Entgeltpunkte muss ich an meine Exfrau übertragen, klar werden beidseitig erworbende Punket entgegegengerechnet, da meine Exfrau jedoch kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, werden also Rentenpunkte von mir an Expartner übertragen. Die Anrechnungszeiten belaufen sich auf 14 Jahre. b. In Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung wurde der Zeitrahmen des durchzuführenden Versorgunsgausgleich "gedeckelt", d.h. auf 14 Jahre befristet. Diese not. Vereinbarung wird meine Anwältin natürliche bei der Schediungstermin vorliegen und muss entsprechend berücksichtigt werden. c. Bzgl. § 33 VersAusglG , also Unterhaltspflicht bis auf Trennunsgunterhalt gegenüber Exfrau besteht nicht und dieser TU entfällt auch nach Scheidung. Kindesunterhalt reicht aber auch umd mich sehr nahe an finanziellen Selbsterhalt zu bringen. d. Andere Anwartschaften an andere Regelversorgungssysteme bestehen nicht, Exfrau hat eine Lebensversicherung vermute aber diese spielt keine Rolle. Hinsweis zu Exfrau = Ich muste Gütertrennung zustimmen, da von ihrer Seite einige Immobilien geeerbt wurden, was ihre eigentliche Rente ist. Wie immer in der Geschichte werden Reiche immer reicher, und Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben bis sie körperlich kaputt sind dürfen dann die Rente auch noch abgeben. Aber das ist ein anderes Thema. Folgende Fragen. 1. Ich bekomme auch eine kleine Betriebsrente. Ich vermute auch, dass hier Anwartschaften übertragen werden. Diese wurden in der notariellen Vereinbarung nicht erwähnt. Ich gehe davon aus, dass Exfrau auch hier den Versorgungs- ausgleich durchführen lassen wird. Kann ich bzw. ANWALT das unterbinden ? 2. Ist es möglich eine Prognoseberechnung beim DRV anzufordern, für dei 14 Jahre welche Punkte erworben wurden um eine ungefähre Übersicht zu haben, wieviel EP abgetreten werden müssen und wie sich das auf meine Teilw. EMR auswirkt ? 3. Wie lange ist ca. die Bearbeitsungszeit beim DRV bei einem Versorgungsausgleich ? Die Vorraussetzung eines lückenlosen Versicherungsverlauf sind gegeben und die Formblätter des DRV würden auch sehr zeitnah beantwortet werden. Würde mich über fundierte Antworten zu diesen 3 Fragen freuen
deram 03.02.2021 | 18:11
Die einzige Möglichkeit, keine Rentenpunkte abzugeben und auch zu erhalten ist, den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen. Ob da die Exfrau mitspielt, steht auf einem anderen Blatt.
Seppelam 03.02.2021 | 18:51
Heidegrün schrieb

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich schließe daraus dass ich zu wenige Informationen für

die Beantwortung der Fragen zu diesen Thema eingebracht habe,

diese Informationen reiche ich nun nach, in der Hoffnung

konkretere Antworten zu meinen Fragen zu bekommen.

a. Entgeltpunkte muss ich an meine Exfrau übertragen,

klar werden beidseitig erworbende Punket entgegegengerechnet,

da meine Exfrau jedoch kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, werden also Rentenpunkte von mir an Expartner übertragen.

Die Anrechnungszeiten belaufen sich auf 14 Jahre.

b. In Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung

wurde der Zeitrahmen des durchzuführenden Versorgunsgausgleich

"gedeckelt", d.h. auf 14 Jahre befristet.

Diese not. Vereinbarung wird meine Anwältin natürliche bei

der Schediungstermin vorliegen und muss entsprechend

berücksichtigt werden.

c. Bzgl. § 33 VersAusglG , also Unterhaltspflicht bis

auf Trennunsgunterhalt gegenüber Exfrau besteht nicht

und dieser TU entfällt auch nach Scheidung.

Kindesunterhalt reicht aber auch umd mich sehr nahe an

finanziellen Selbsterhalt zu bringen.

d. Andere Anwartschaften an andere Regelversorgungssysteme

bestehen nicht, Exfrau hat eine Lebensversicherung

vermute aber diese spielt keine Rolle.

Hinsweis zu Exfrau = Ich muste Gütertrennung zustimmen, da

von ihrer Seite einige Immobilien geeerbt wurden, was

ihre eigentliche Rente ist.

Wie immer in der Geschichte werden Reiche immer reicher,

und Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben bis sie

körperlich kaputt sind dürfen dann die Rente auch noch abgeben.

Aber das ist ein anderes Thema.

Folgende Fragen.

1. Ich bekomme auch eine kleine Betriebsrente.

Ich vermute auch, dass hier Anwartschaften übertragen werden.

Diese wurden in der notariellen Vereinbarung nicht erwähnt.

Ich gehe davon aus, dass Exfrau auch hier den Versorgungs-

ausgleich durchführen lassen wird.

Kann ich bzw. ANWALT das unterbinden ?

2. Ist es möglich eine Prognoseberechnung beim DRV anzufordern,

für dei 14 Jahre welche Punkte erworben wurden um

eine ungefähre Übersicht zu haben, wieviel EP abgetreten

werden müssen und wie sich das auf meine Teilw. EMR

auswirkt ?

3. Wie lange ist ca. die Bearbeitsungszeit beim DRV

bei einem Versorgungsausgleich ?

Die Vorraussetzung eines lückenlosen Versicherungsverlauf

sind gegeben und die Formblätter des DRV würden auch

sehr zeitnah beantwortet werden.

Würde mich über fundierte Antworten zu diesen 3 Fragen freuen

Das Familiengericht wendet sich an die Rentenversicherung von beiden, die Verläufe gehen dann auch zu Ihren Händen. Sie haben doch sicher schon einmal Post erhalten, wie es um Ihre Rente bestellt ist, da sehen Sie Ihre erreichten EP und die Hälfte davon werden Sie abgeben. Bedenken Sie auch, dass Ihre Frau vielleicht wenig eingezahlt hat, aber die Kinder ergeben auch Ansprüche, die Ihrer Frau gutgeschrieben wurden und somit die zu teilende Anwartschaft erhöht. Wenn die Betriebsrente wirklich nur ganz klein ist, dann bleibt diese eventuell außen vor (war zumindest bei mir so).
G.W.am 03.02.2021 | 19:13
Heidegrün schrieb

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich schließe daraus dass ich zu wenige Informationen für

die Beantwortung der Fragen zu diesen Thema eingebracht habe,

diese Informationen reiche ich nun nach, in der Hoffnung

konkretere Antworten zu meinen Fragen zu bekommen.

a. Entgeltpunkte muss ich an meine Exfrau übertragen,

klar werden beidseitig erworbende Punket entgegegengerechnet,

da meine Exfrau jedoch kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, werden also Rentenpunkte von mir an Expartner übertragen.

Die Anrechnungszeiten belaufen sich auf 14 Jahre.

b. In Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung

wurde der Zeitrahmen des durchzuführenden Versorgunsgausgleich

"gedeckelt", d.h. auf 14 Jahre befristet.

Diese not. Vereinbarung wird meine Anwältin natürliche bei

der Schediungstermin vorliegen und muss entsprechend

berücksichtigt werden.

c. Bzgl. § 33 VersAusglG , also Unterhaltspflicht bis

auf Trennunsgunterhalt gegenüber Exfrau besteht nicht

und dieser TU entfällt auch nach Scheidung.

Kindesunterhalt reicht aber auch umd mich sehr nahe an

finanziellen Selbsterhalt zu bringen.

d. Andere Anwartschaften an andere Regelversorgungssysteme

bestehen nicht, Exfrau hat eine Lebensversicherung

vermute aber diese spielt keine Rolle.

Hinsweis zu Exfrau = Ich muste Gütertrennung zustimmen, da

von ihrer Seite einige Immobilien geeerbt wurden, was

ihre eigentliche Rente ist.

Wie immer in der Geschichte werden Reiche immer reicher,

und Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben bis sie

körperlich kaputt sind dürfen dann die Rente auch noch abgeben.

Aber das ist ein anderes Thema.

Folgende Fragen.

1. Ich bekomme auch eine kleine Betriebsrente.

Ich vermute auch, dass hier Anwartschaften übertragen werden.

Diese wurden in der notariellen Vereinbarung nicht erwähnt.

Ich gehe davon aus, dass Exfrau auch hier den Versorgungs-

ausgleich durchführen lassen wird.

Kann ich bzw. ANWALT das unterbinden ?

2. Ist es möglich eine Prognoseberechnung beim DRV anzufordern,

für dei 14 Jahre welche Punkte erworben wurden um

eine ungefähre Übersicht zu haben, wieviel EP abgetreten

werden müssen und wie sich das auf meine Teilw. EMR

auswirkt ?

3. Wie lange ist ca. die Bearbeitsungszeit beim DRV

bei einem Versorgungsausgleich ?

Die Vorraussetzung eines lückenlosen Versicherungsverlauf

sind gegeben und die Formblätter des DRV würden auch

sehr zeitnah beantwortet werden.

Würde mich über fundierte Antworten zu diesen 3 Fragen freuen

Hallo Heidegrün: Zu Frage 1: Auch bei der bei der bAV wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bagatellgrenze nicht erreicht wird. Die liegt 2021 bei monatlich 32,90 €. Zu Frage 2: Sobald das Familiengericht eine Anfrage an die Rentenversicherung stellt, bekommt das Familiengericht eine entsprechende Berechnung. Sie bekommen davon eine Durchschrift. Das Gleiche bekommen Sie dann auch von Ihrer Ehefrau. Erst dann können Sie den voraussichtlichen Malus berechnen. Da die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine halbe Rente ist, wirkt sich der Versorgungsausgleich auch nur zur Hälfte aus. Wenn Sie also beispielsweise 300 € abgeben müssten, wird die Teilrente 'nur' um 150 € reduziert. Zu 3. Wenn das Rentenkonto geklärt ist, kann die Auskunft innerhalb von 4 bis 6 Wochen erteilt werden. Ob das Rentenkonto Ihrer Frau jedoch ebenfalls lückenlos geklärt ist, kann nicht beurteilt werden. Daher kann sich das Verfahren noch etwas in die Länge ziehen. Noch ein kleiner Hinweis am Rande: Es besteht die Möglichkeit, den Malus aus dem Versorgungsausgleich durch eine Einmalzahlung auszugleichen. Die Höhe bekommt man nach Rechtskraft mitgeteilt. Da Sie schon eine Rente bekommen, kann die Einzahlung für Sie tatsächlich interessant sein. Auch kann bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen. Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 VersAusglG) ist gegeben, wenn die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs aus besonderen Gründen dem gesetzlichen Grundgedanken einer eigenständigen Altersversorgung widerspricht und zu einem unhaltbaren Ergebnis führt. Derjenige Ehegatte, der sich gegen die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs wendet, trägt für diese Voraussetzungen die Darlegungs- und Feststellungslast. Die Unbilligkeit muss eine Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Anrechte rechtfertigen. Mit der Härteklausel kann jedoch keine generelle Korrektur des nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführenden Versorgungsausgleichs erreicht werden. Es ist im Einzelfall eine Gesamtabwägung erforderlich, bei der auch Alter, Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der Parteien sowie die Möglichkeit, die eigene Altersversorgung mittels künftiger Erwerbstätigkeit zu verbessern, zu berücksichtigen sind. Hierzu sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt beraten, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Schadeam 03.02.2021 | 20:08
Aber wenn Sie Pech haben kann sich da einiges in die Länge ziehen, weil möglicherweise Aspekte der Grundrente zu berücksichtigen sind und deshalb VAGs vielleicht erst beauskunftet werden können, wenn die Berechnungstools verfügbar sind - das könnte dauern. (so jedenfalls eine Info meines RV Trägers) Falls das auf Sie zutrifft können Sie Ihr "Dankschreiben" ans Haus Hubertus Heil oder an die SPD richten, deren Herzensanliegen diese Grundrente ist. An solche Auswirkungen hat im BuTa garantiert vorher keiner der Abgeordneten gedacht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026