Hallo Heidegrün,
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Zum einen ist es so, dass nicht nur [Entgeltpunkte:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html von Ihnen an Ihre Exfrau übertragen werden, sondern auch von Ihrer Exfrau an Sie. Ob Sie dann bei Bildung der Differenz insgesamt ein Plus oder ein Minus in der Rente haben, hängt also nicht nur von Ihren Anwartschaften ab.
Außerdem kommt es darauf an, ob auf beiden Seiten auschließlich Anwartschaften zur gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in anderen Regelversorgungssystemen (wie z.B. Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Alterssicherung der Landwirte) vorhanden sind, und ob ausschließlich Entgeltpunkte derselben Art ausgeglichen werden (Entgeltpunkte, Entgeltpunkte (Ost), knappschaftliche Entgeltpunkte).
Die Frage, ob eine Anpassung (Aussetzung der Kürzung) nach § 35 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Betracht kommt, hängt also immer vom Einzelfall ab.
Möglicherweise käme noch eine Anpassung nach § 33 VersAusglG in Betracht, wenn Ihre Exfrau noch keine Leistungen aus der Rentenversicherung bezieht, und Sie ihr gegenüber unterhaltspflichtig sind. Eine Unterhaltsverpflichtung den Kindern gegenbüber ist hierbei nicht zu berücksichtigen.
Über die Anpassung entscheidet in beiden Fällen das Familiengericht und nicht der Rentenversicherungsträger. Entsprechende Anträge wären also an das Familiengericht zu richten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, außergerichtliche Verträge zum Versorgungsausgleich zu schließen. Hierzu sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie erhalten im Gegenzug die Hälfte der in ihrer Ehezeit von ihrer Ex erworbenen Punkte. Wo ist das Problem ?
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich schließe daraus dass ich zu wenige Informationen für
die Beantwortung der Fragen zu diesen Thema eingebracht habe,
diese Informationen reiche ich nun nach, in der Hoffnung
konkretere Antworten zu meinen Fragen zu bekommen.
a. Entgeltpunkte muss ich an meine Exfrau übertragen,
klar werden beidseitig erworbende Punket entgegegengerechnet,
da meine Exfrau jedoch kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, werden also Rentenpunkte von mir an Expartner übertragen.
Die Anrechnungszeiten belaufen sich auf 14 Jahre.
b. In Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung
wurde der Zeitrahmen des durchzuführenden Versorgunsgausgleich
"gedeckelt", d.h. auf 14 Jahre befristet.
Diese not. Vereinbarung wird meine Anwältin natürliche bei
der Schediungstermin vorliegen und muss entsprechend
berücksichtigt werden.
c. Bzgl. § 33 VersAusglG , also Unterhaltspflicht bis
auf Trennunsgunterhalt gegenüber Exfrau besteht nicht
und dieser TU entfällt auch nach Scheidung.
Kindesunterhalt reicht aber auch umd mich sehr nahe an
finanziellen Selbsterhalt zu bringen.
d. Andere Anwartschaften an andere Regelversorgungssysteme
bestehen nicht, Exfrau hat eine Lebensversicherung
vermute aber diese spielt keine Rolle.
Hinsweis zu Exfrau = Ich muste Gütertrennung zustimmen, da
von ihrer Seite einige Immobilien geeerbt wurden, was
ihre eigentliche Rente ist.
Wie immer in der Geschichte werden Reiche immer reicher,
und Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben bis sie
körperlich kaputt sind dürfen dann die Rente auch noch abgeben.
Aber das ist ein anderes Thema.
Folgende Fragen.
1. Ich bekomme auch eine kleine Betriebsrente.
Ich vermute auch, dass hier Anwartschaften übertragen werden.
Diese wurden in der notariellen Vereinbarung nicht erwähnt.
Ich gehe davon aus, dass Exfrau auch hier den Versorgungs-
ausgleich durchführen lassen wird.
Kann ich bzw. ANWALT das unterbinden ?
2. Ist es möglich eine Prognoseberechnung beim DRV anzufordern,
für dei 14 Jahre welche Punkte erworben wurden um
eine ungefähre Übersicht zu haben, wieviel EP abgetreten
werden müssen und wie sich das auf meine Teilw. EMR
auswirkt ?
3. Wie lange ist ca. die Bearbeitsungszeit beim DRV
bei einem Versorgungsausgleich ?
Die Vorraussetzung eines lückenlosen Versicherungsverlauf
sind gegeben und die Formblätter des DRV würden auch
sehr zeitnah beantwortet werden.
Würde mich über fundierte Antworten zu diesen 3 Fragen freuen
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich schließe daraus dass ich zu wenige Informationen für
die Beantwortung der Fragen zu diesen Thema eingebracht habe,
diese Informationen reiche ich nun nach, in der Hoffnung
konkretere Antworten zu meinen Fragen zu bekommen.
a. Entgeltpunkte muss ich an meine Exfrau übertragen,
klar werden beidseitig erworbende Punket entgegegengerechnet,
da meine Exfrau jedoch kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, werden also Rentenpunkte von mir an Expartner übertragen.
Die Anrechnungszeiten belaufen sich auf 14 Jahre.
b. In Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung
wurde der Zeitrahmen des durchzuführenden Versorgunsgausgleich
"gedeckelt", d.h. auf 14 Jahre befristet.
Diese not. Vereinbarung wird meine Anwältin natürliche bei
der Schediungstermin vorliegen und muss entsprechend
berücksichtigt werden.
c. Bzgl. § 33 VersAusglG , also Unterhaltspflicht bis
auf Trennunsgunterhalt gegenüber Exfrau besteht nicht
und dieser TU entfällt auch nach Scheidung.
Kindesunterhalt reicht aber auch umd mich sehr nahe an
finanziellen Selbsterhalt zu bringen.
d. Andere Anwartschaften an andere Regelversorgungssysteme
bestehen nicht, Exfrau hat eine Lebensversicherung
vermute aber diese spielt keine Rolle.
Hinsweis zu Exfrau = Ich muste Gütertrennung zustimmen, da
von ihrer Seite einige Immobilien geeerbt wurden, was
ihre eigentliche Rente ist.
Wie immer in der Geschichte werden Reiche immer reicher,
und Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben bis sie
körperlich kaputt sind dürfen dann die Rente auch noch abgeben.
Aber das ist ein anderes Thema.
Folgende Fragen.
1. Ich bekomme auch eine kleine Betriebsrente.
Ich vermute auch, dass hier Anwartschaften übertragen werden.
Diese wurden in der notariellen Vereinbarung nicht erwähnt.
Ich gehe davon aus, dass Exfrau auch hier den Versorgungs-
ausgleich durchführen lassen wird.
Kann ich bzw. ANWALT das unterbinden ?
2. Ist es möglich eine Prognoseberechnung beim DRV anzufordern,
für dei 14 Jahre welche Punkte erworben wurden um
eine ungefähre Übersicht zu haben, wieviel EP abgetreten
werden müssen und wie sich das auf meine Teilw. EMR
auswirkt ?
3. Wie lange ist ca. die Bearbeitsungszeit beim DRV
bei einem Versorgungsausgleich ?
Die Vorraussetzung eines lückenlosen Versicherungsverlauf
sind gegeben und die Formblätter des DRV würden auch
sehr zeitnah beantwortet werden.
Würde mich über fundierte Antworten zu diesen 3 Fragen freuen
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