Hallo JustMe,
wenn Sie zum Zeitpunkt der Scheidung schon eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, wirkt sich der Versorgungsausgleich bereits
in Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente aus, allerdings erst sobald das Urteil über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist.
Bei einer höheren oder geringeren Rente ergeben sich neue Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden Ihnen nach Durchführung des
Versorgungsausgleiches in einem neuen Rentenbescheid mitgeteilt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung