Aus den Beiträgen, die Ihnen in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben worden sind, können Sie nur dann einen Rentenanspruch ableiten, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Für einen Anspruch auf Regelaltersrente müssen Sie mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben. Die haben Sie zusammen mit dem Bonus aus Ihrem VAG offensichtlich erreicht.
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können Sie mit den Beiträgen aus dem VAG nicht begründen. Dies hat Ihnen Valzuun bereits dargelegt.
Zur Berechnung Ihrer Versorgung kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstherren.