Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Will mein Rechr02.07.2019 | 11:55
131 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zum Zeitpunkt meiner Scheidung war ich bereits Beamtin im Vorruhestand, wegen Dienstunfähigkeit. Mein geschiedener Exmann, ebenfalls Beamter ist nun wegen Dienstunfähigkeit auch in Vorruhestand versetzt worden. Ihm wurden die mir zustehenden Anteile aus dem Versorgungsausgleich abgezogen. Warum bekomme ich den Versorgungsausgleich erst im Regelrentenalter? Warum wird der Vorruhestand nicht mit einer vollen Erwerbsminderung gleich gesetzt? Wie sollte ich Pflichbeitragszeiten erreichen, wenn ich pensionierte Beamtin bin ? Ich wäre für eine auch von mir nachvollziehbaren Antwort sehr dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus den Beiträgen, die Ihnen in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben worden sind, können Sie nur dann einen Rentenanspruch ableiten, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Für einen Anspruch auf Regelaltersrente müssen Sie mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben. Die haben Sie zusammen mit dem Bonus aus Ihrem VAG offensichtlich erreicht.

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können Sie mit den Beiträgen aus dem VAG nicht begründen. Dies hat Ihnen Valzuun bereits dargelegt.

Zur Berechnung Ihrer Versorgung kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstherren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Galgenhumoram 02.07.2019 | 12:30
diese Frage kann Ihnen nur Ihr Dienstherr und der Scheidungsanwalt beantworten. sind beide Beamte ist die DRV i.d.R. raus
Will mein Rechtam 02.07.2019 | 12:34
da muss ich widersprechen, mir für ein extra Rentenkonto für den Versorgungsausgleich eingerichtet bei der DRV
Valzuunam 02.07.2019 | 12:38
Die Frage kann weder der Scheidungsanwalt noch der Dienstherr beantworten. Es ist schlicht geltendes Recht. Die Exekutive kann das „warum“ nicht liefern. Ihnen als (Ruhestands-)Beamter sollte das nicht fremd sein. Bestenfalls finden Sie in der Gesetzesbegründung (VersAusglG) hilfreiche Hinweise.
Valzuunam 02.07.2019 | 14:14
Warum ? Das ändert nichts an der Rechtslage.
Will mein Rechtam 02.07.2019 | 14:46
danke für eure Beiträge, ich denke ich komme ohne Rechtsbeistand nicht weiter. Auch von der DRV in Speyer konnte oder wollte mir niemand eine Erklärung geben. Dort bekam ich lediglich einen Paragraphen genannt 235 SBG, für den ich erst ein Jurastudium absolvieren muss.
Valzuunam 02.07.2019 | 15:24
Vielleicht habe ich das „warum“ falsch interpretiert (i.S.v. „Warum gibt es überhaupt eine solche Regelung“). Sollte gemeint gewesen sein warum macht die DRV das so (i.S.v. auf Grund welcher Rechtgrundlage) dann ist die Antwort natürlich möglich: Eine vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen gibt es (von fernliegend Ausnahmen abgesehen) nur, wenn u.a. diese Bedingungen erfüllt sind: 1. Fünf Jahre eingezahlt vor Eintritt der Erkrankung UND 2. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erkrankung 3 Jahre eingezahlt. Diese Bedingungen können durch einen Versorgungsausgleich nach Eintritt der Erkrankung nicht nachträglich erfüllt werden. Ausnahmen davon (bei Versorgungsausgleich) gibt es nicht. Warum das so ist? Siehe meinen ersten Beitrag.
Will mein Rechtam 02.07.2019 | 15:05
wie man auch hier im Forum merkt, die Experten Antworten bleiben aus
Will mein Rechtam 02.07.2019 | 15:33
ich hatte als Beamtin, seit meinem 17. Lebensjahr, keine Möglichkeit in eine Rentenkasse einzuzahlen, weder 3 noch 5 Jahre, das ist ja das unfaire bei der Gleichstellung mit den anderen Rentenversicherten, im Falle eines Versorgungsausgleich.
senf-dazuam 02.07.2019 | 16:05
Wenn dem so ist, aber beide Beteiligten eine Beamtenversorgung erhalten (werden), kann ich nicht verstehen, warum eine Teilung der Ansprüche auf diese Weise erfolgte. Fehlen für einen Anspruch an eine Rente (der DRV) noch Pflichtbeiträge *vor* dem Ereignis, welches zur Erwerbsminderung führte, dann wird man wohl nichts dran ändern können. Für einen Anspruch an Altersrente könnten Sie sorgen, indem Sie mit freiwilligen Beiträgen auf insgesamt 60 Kalendermonate kommen. Bei der Frage, warum dies beim VA so geregelt wurde, kann vermutlich ein Jurist helfen, bei der Frage, wqas Sie mit dem (geringen?) Anspruch machen, dann sehr wohl die DRV mit ihren Beratungsstellen.
Valzuunam 02.07.2019 | 16:35
Auch für die Frage „warum nicht in der Beamtenversorgung“ gibt ein -juristisch - einfache ansonsten vermutlich unbefriedigende Antwort: Weil es die Versorgungsgesetze (außer des Bundes ab einem bestimmten Zeitpunkt) nicht vorsehen. Folglich kommt der eine solch Teilung -heute- nur in Frage wenn es um zwei Bundesbeamte geht. Man mag dass in dem beschriebenen Fall nachvollziehbarer Weise ungerecht finden. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.
Meine Meinungam 02.07.2019 | 17:56
Hast auch nicht geschrieben wer Euer Dienstherr war. Ich nehme mal an Bund. Wenn du wegen DU pensioniert worden bist gibt es nach dem Beamtenversorgungsgesetz §14a auf Antrag die Möglichkeit vorübergehend bis zum Renteneintritt die Versorgung zu erhöhen. Mußt nur Wartezeit 60 Monate haben und Deine Versorgung muß unter 66.97% sein. Vielleicht kann man ja wenn nötig die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen erhöhen. Angerechnt auf den Höchstsatz wird diese Rente nicht.
Hast dein Rechtam 02.07.2019 | 18:15
Sie wollen Ihr Recht, das haben Sie doch. Der Richter hat den VAG nach geltendem Recht entschieden und die DRV wendet ebenso geltendes Recht an, nämlich dass Beamte in aller Regel erst mit dem Regelalter Rentenansprüche haben. Ist so und entspricht wohl der Rechtslage. Wäre es anders wären Sie oder Ihr Anwalt doch bestimmt gegen die Gerichtsentscheidung vorgegangen, oder nicht? Als Beamter müssten Sie doch nur zu genau wissen, dass jegliches Verwaltungshandeln den vorgegebenen Gesetzen folgt und waren doch in Ihrer aktiven Zeit auch ans Gesetz gebunden und konnten nicht frei Schnauze nach Ihrem Gusto entscheiden. Was Sie wollen ist somit nicht das Recht, sondern das was Sie für sich individuell am günstigsten halten. Sie sind nicht zufällig Lehrerin?
W°lfgangam 02.07.2019 | 20:10
Zitat von Meine Meinung anzeigenausblenden
!!! Dürfte auch für alle Beamtenversorgungsgesetze der Länder gelten - um den in der DRV umgesetzten VA im eigenen (Beamten)System vorerst/sofort auszugleichen. ...wenn man/frau sich mal die Mühe machen würde, die _eigenen_ Altersversorgungsgesetze anzuschauen - ein Blick in den Versorgungsbescheid könnte die Augen öffnen, von einer Nachfrage bei der eigenen Versorgungsdienststelle mal abgesehen ;-) Das die DRV/der Gesetzgeber keine zusätzlichen Sonderregelungen in Richtung EM-Rente vorsieht, ist doch durch die Möglichkeit des vorübergehend erhöhten Ruhegehaltssatzes ausgeräumt. Gruß w. PS: sollten es tatsächlich weniger als 60 Monate im aufgebauten Rentenkonto sein, kann das auch nur ein 'Peanuts-VA' sein/die Ehezeit von sehr Dauer. Viel Geschrei um Nichts - für die die DRV schlicht der falsche Ansprechpartner ist ...naja, bis auf die etwaige Option der Auffüllung der 60 Monate durch freiwillige Beiträge/Folgewirkungen, um in den 'Genuss' des erhöhten Ruhegehaltssatzes zu kommen ← was keine Informationspflicht der DRV bedingt, da es hier primär um eine anderes Versorgungssystem geht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026