Hallo Nicky,
zunächst müssen die Anwartschaften beider Parteien innerhalb der Ehezeit berechnet werden. Es ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich, dass sich Ihr Einkommen nach dem Versorgungsausgleich verringert, denn die aktive Zeit eines Beamten ist in der Regel eine höherwertigere Anwartschaft im Rahmen eines Versorgungsausgleichs als die Anwartschaft eines Erwerbsminderungsrentners. Letztendlich können Sie nur die Berechnung abwarten.