Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung wird als Folgeverfahren IMMER der Versorgungsausgleich durchgeführt. Um ihn auf Wunsch der Ehegaten auszuschließen, ist eine AUSDRÜCKLICHE Vereinbarung der Ehegatten notwendig. Die angeführten GESETZLICHEN Auschlußgründe dürften bei langer Ehedauer eher nicht zum Tragen kommen.
Der Versorgungsausgleich wird für Scheidungen, die nach August 2009 beantragt werden, grundsätzlich in den Versorgungssystemen durchgeführt, in denen der jeweilige Ehegatte abgesichert ist (sog. interne Teilung). Sie würden dann also eine Pension aus der Beamtenversorung Ihres Mannes in Höhe des halben Ehezeitanteiles erhalten.
Nur ausnahmsweise wird eine Teilung in der Weise durchgeführt, dass für Sie Anwartschaften in der Rentenversicherung begründet werden (sog. externe Teilung). Ihr Rentenanspruch würde sich dann um den erhaltenen Versorungsausgleich erhöhen.
Die Einzelheiten regelt in jedem Falle das Familiengericht (gerade bei langer Trennungsdauer). Ihr Anwalt sollte Ihnen aber die Grundzüge darstellen können.