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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Nadja22.10.2010 | 14:32
3244 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ein Ehepartner (bezieht Beamtenpension) bereits seit JAhren in Rente ist und der andere Ehepartner demnächst Rente bei der DRV beantragen kann, die sehr gering ausfallen wird, kann dann ein Versorgungsausgleich gemacht werden (geheiratet 1988, seit etlichen Jahren getrennt, noch nicht geschieden). Es wird wohl eine Scheidung nötig sein. Bei hoher Pension und niedriger DRV-Rente kann wohl die Ehefrau von einem positiven Ausgleich ausgehen?!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung wird als Folgeverfahren IMMER der Versorgungsausgleich durchgeführt. Um ihn auf Wunsch der Ehegaten auszuschließen, ist eine AUSDRÜCKLICHE Vereinbarung der Ehegatten notwendig. Die angeführten GESETZLICHEN Auschlußgründe dürften bei langer Ehedauer eher nicht zum Tragen kommen.

Der Versorgungsausgleich wird für Scheidungen, die nach August 2009 beantragt werden, grundsätzlich in den Versorgungssystemen durchgeführt, in denen der jeweilige Ehegatte abgesichert ist (sog. interne Teilung). Sie würden dann also eine Pension aus der Beamtenversorung Ihres Mannes in Höhe des halben Ehezeitanteiles erhalten.

Nur ausnahmsweise wird eine Teilung in der Weise durchgeführt, dass für Sie Anwartschaften in der Rentenversicherung begründet werden (sog. externe Teilung). Ihr Rentenanspruch würde sich dann um den erhaltenen Versorungsausgleich erhöhen.

Die Einzelheiten regelt in jedem Falle das Familiengericht (gerade bei langer Trennungsdauer). Ihr Anwalt sollte Ihnen aber die Grundzüge darstellen können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele Heigl,

der Versorgungsausgleich wird jetzt so geregelt, dass in jedem Versorgungssystem einzeln die Anwartschaften errechnet und geteilt werden. D.h. wenn einer Beamter ist, dann gibt er die Hälfte von seiner Pension, die er während der Ehezeit erworben hat, an den Ex-Gatten ab und wenn der andere Arbeitnehmer und somit rentenversichert ist, dann gibt dieser den halben Ehezeitanteil aus der Rentenversicherung an den anderen Ehepartner ab.

Vom Prinzip erhält immer noch der Ehepartner mit den niedrigeren Werten die höhere Übertragung, nur erfolgt dies nicht mehr wie früher durch Übertragung in das Rentensystem. Es gilt weiterhin das Prinzip, dass die Ehepartner mit insgesamt gleichen Ansprüchen aus der Ehezeit hervorgehen.

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4 Antworten

RFnam 22.10.2010 | 16:54
Ein Versorgungsausgleich erfolgt mit der Scheidung und wird vom Familiengericht festgelegt. Er ist Bestandteil des Scheidungsurteils. Dazu werden vom Familiengericht vom Rentenversicherungsträger bzw. von der Pensionszahlenden Stelle die nötigen Daten eingeholt. Dann wird, einfach ausgedrückt, das gemeinsame Einkommen im EHEZEITRAUM (von der Heirat bis zum Scheidungsantrag) addiert, vovon jeder EX-Ehepartner die Hälfte erhält. Sie erhalten dann einen Bonus in Form von Entgeltpunkten für Ihre Rente. Aber wie hoch der Bonus ist kann Ihnen hier niemand sagen. Sie können auch auf die Scheidung verzichten und auf die Witwen-Pension warten... Vielleicht können Sie auch ohne Scheidung auf rein zivilrechtlicher Basis Ihren getrennt lebenden Ehemann auf Unterhalt verklagen, sofern er jetzt keinen zahlt.
-_-am 24.10.2010 | 23:37
Das Familiengericht fordert zunächst von den beteiligten Versorgungsträgern Auskünfte über die Höhe Ihrer jeweils erworbenen ehezeitlichen Anwartschaften an. Anschließend entscheidet es, welche Anrechte Sie und Ihr Ehepartner abgeben müssen und welche jeder von Ihnen erhält. In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__18.html Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__3.html Weitere Ausführungen unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Gabriele Heiglam 06.12.2010 | 15:21
Hallo, habe mal eine Frage! Das mit dem bekommen und abgeben verstehe ich nicht so ganz[. Mein Mann ist Beamter. Der Vesorgungsausgleich ist schon gemacht worden und der Termin zur Scheidung steht auch schon.Ich bekomme 288,00 Euro, im Gegensatz bekommt mein Mann 4,8......Punkte ( 120,00 ) Euro. ????? Ich dachte immer der der mehr hat, muß ausgleichen .Jetzt hat die Rechtsanwältin meines Mannes den Termin gekänzelt. Über den VA müsste noch gesprochen werden. ( Vergleich ). Angeblich würde mein Mann nicht in den Genuß kommen die 120,00 Euro zu bekommen.. Wir waren 10 Jahre verheiratet . Ich bin 52 Jahre, mein Mann 56 Jahre. Will wahrscheinlich früher in Rente gehen.Ich habe keinen Anwalt. Kann mir das mal einer erklären??????? Alles was die RÄ meines Mannes mir vorschlagen wird, kann doch nur zu meinen Ungunsten sein, oder????? Vielen Dank
Vorsichtam 26.10.2010 | 08:54
Die interne Teilung findet bei Beamtenversorgungsanwartschaften derzeit nur bei BUNDESbeamten statt. Sollte Ihr Mann Landes- oder Kommunalbeamter sein, erwerben sie zusätzliche Anwartschaften in der RV.
Deutsche Rentenversicherung
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